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Vereinigtes Grundstück - Hilfe Verständnissproblem

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    Vereinigtes Grundstück - Hilfe Verständnissproblem

    Hallo!

    komme aus Bayern u. mache gerade die Grundst.erklärung über ELSTER. In meiner Teilungserklärung zu meiner Wohnung steht folgendes:

    MEA zu 10,663/1000 an dem vereinigten Grundstück

    Fl.Nr. 716/66 Bei der Leitershofer Straße,
    Verkehrsfläche (44 qm) _______________________________________zu 4.901 qm
    Fl.Nr. 716/67 Hans-Rollwagen-Staße 2,4,6,8,10,12 und 14,
    Gebäude- und Freifläche (4.857 qm)

    verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung mit Keller im Aufteilungsplan mit
    Nr. 41 bezeichnet.

    Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage Nr. xx

    Verstehe ich das richtig:

    1. die 4.901 qm ist die Gesamtfläche beider Grundstücke. Diese setzt sich aus der Verkehrsfläche mit 44qm + 4.857qm zusammen, richtig? rechnerisch zumindest
    2. Im Elster Anlage Grundstück (BayGrSt 2) bei "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)" muss ich dann zwei Einträge also für zwei Flurstücke angeben: Fl.stück 716/66 mit 10,663/1000 (Zähler : Nenner) Anteil und Fl.stück 716/67 ebenfalls mit 10,663/1000 Anteil, richtig?
    3. Im nächsten Punkt Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen geht es dann um die Flächenangabe. Was gebe ich hier für das Flurstück 716/66 (44qm Verkehrsfläche) an?


    hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen
    Zuletzt geändert von soalex; 08.10.2022, 14:28.

    #2
    Das mit dem Klammerzusatz 44 m² verstehe ich nicht auf Anhieb. Es sind ja 2 Flurstücksnummern angegeben, du kannst doch im Bayernatlas

    die Flurstücksgrößen für beide überprüfen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      es steht genauso in der Teilungserklärung wie oben geschrieben und ja, die m² Angaben stimmen mit dem Bayernatlas überein.
      Nur wie gehe ich mit dieser Verkehrsfläche von 44 m² um?

      verstehe ich das richtig:
      ich habe 10.663 / 1000 Anteile am Flurstück 716/66
      und 10.663 / 1000 Anteile am anderen Flurstück

      ich gebe also erstmal 2 Flurstücke bei einer hebeberechtigten Gemeinde im Elster an

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        #4
        ich gebe also erstmal 2 Flurstücke bei einer hebeberechtigten Gemeinde im Elster an
        Du erfasst beide Flurstücke einzeln in der Anlage Grundstück und gibst in Zeile 6 als Zähler jeweils 10,633 und als Nenner jeweils 1000 an.

        Es heißt doch ausdrücklich:Miteigentumsanteile an dem vereinigten Grundstück, dazu gehören nun mal beide Flurstücke.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie,

          vielen Dank für Deine kompetente Hilfe. Richtig! Das habe ich gerade gemacht. Habe beide Flurstücke mit jeweils meinem MEA angegeben. Jetzt stehe ich beim nächsten Schritt : Gebäude / Gebäudeteil hinzufügen
          hier habe ich nun 2 Positionen: Bei einer muss ich die m² meiner Wohnung angeben (das ist klar), aber was gebe ich als Fläche für diese Verkehrsfläche an? und ist das dann Nutzfläche?

          oder reicht es nur die Wohnung anzugeben und sonst nichts mehr? Weil die Verkehrsfläche kein Gebäudeteil ist?
          Zuletzt geändert von soalex; 08.10.2022, 16:06.

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            #6
            aber was gebe ich als Fläche für diese Verkehrsfläche an? und ist das dann Nutzfläche?
            Nein, Verkehrsflächen sind mit dem Anteil am Grund und Boden erledigt. Nur wenn du neben der Wohnung eine Garage oder einen Stellplatz

            in einer Tiefgarage hättest, müsstest du Angaben dazu machen, wobei man bei weniger als 50 m² Nutzfläche 0 m² eintragen soll. Stellplätze

            im Freien oder auch in einem Carport sind nicht erklärungspflichtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Tiefgaragenstellplatz habe ich, der ist aber Sondernutzungsrecht und somit Gemeineigentum. Habe es nun abgeschickt. Evtl. melde ich mich nochmal, da ich noch eine weitere Erklärung abgeben muss.

              vielen Dank Charlie für deine Zeit die du hier opferst.

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                #8
                Tiefgaragenstellplatz habe ich, der ist aber Sondernutzungsrecht und somit Gemeineigentum.
                Ich hätte den mit 0 m² erklärt, auch wenn er nicht zum Sondereigentum gehört. Dinglich verknüpft ist er ja trotzdem.

                Den anzugeben, kostet ja nichts.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  ok gut zu wissen. Kann ich das noch nachträglich machen?

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                    #10
                    ok gut zu wissen. Kann ich das noch nachträglich machen?
                    Du kannst eine neue Erklärung starten, die Daten der übermittelten Erklärung übernehmen, den TG-Stellplatz mit 0 m² ergänzen,

                    speichern und anschließend erneut übermitteln.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Die 44 m² könnten als (private) Verkehrsfläche auch eine öffentliche Widmung haben und damit grundsteuerbefreit sein oder mittlerweile der Stadt gehören.
                      Oder wenn das Kataster mit Wohnbaufläche heute recht hat z. B. etwas frühere öffentliche Verkehrsfläche, die erst noch der Stadt noch zusätzlich abgekauft werden mussten. Dann wären sie anzugeben.

                      Nur oft viele Jahre alte Kaufverträge, Teilungserklärung sowie Kataster alleine sind gerade bei Vereinigten Grundstücken immer mit Vorsicht zu genießen. Können aber müssen heute so nicht mehr stimmen. Mal den Verwalter fragen ob er mehr weiß, was die tatsächliche Nutzung und Eigentumsverhältnisse betrifft und in das aktuelle Grundbuchblatt schauen ob man dort überhaupt Sondereigentümer der 44 m² anteilig ist. Grundbuchamt ist hier ja keine 5 km entfernt.

                      Sondernutzungsrechte liegen immer im Gemeinschafteigentum und muss man deshalb nicht angeben. Nicht nur Sondernutzungsrechte an Stellplätzen nicht. Auch möglich, dass die 44 m² dem Gemeinschaftseigentum gewidmet/zugeordnet wurden. Ob da damals etwas dinglich im Grundbuch eingetragen wurde weiß man ohne Einsicht auch nicht.

                      Auf jeden Fall würde ich bei den Ergänzenden Angaben "Nicht vollständig geklärtes Vereinigtes Grundstück laut Kaufvertrag" oder so änlich reinschreiben. Möglicherweise hat ein anderer Wohnungseigentümer ja bereits mehr gewusst.

                      Ich würde erst mal die übernommene Erklärung als neuen Entwurf speichern und dann die bereits übermittelte Erklärung löschen bis man alles geklärt hat. Eilt durch die generelle Fristverlängerung bis Ende Januar derzeit nichts mehr.

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                        #12
                        Hallo Peter,

                        vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Die Wohnung habe ich 2017 gekauft. Habe dort vorher 2 Jahre in Miete gewohnt. Im Kaufvertrag des Notars von 2017 steht es genau so wie oben geschrieben. Ich dachte der Notar holt sich immer den aktuellen Grundbuchauszug bzw. Daten aus dem aktuellen Grundbuch? Sollte ich doch lieber nochmal den aktuellen Grundbuchauszug holen? Kostet ja nicht die Welt

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                          #13
                          Ich dachte der Notar holt sich immer den aktuellen Grundbuchauszug bzw. Daten aus dem aktuellen Grundbuch?
                          Macht er natürlich, war aber eben 2017. Allerdings: Wenn sich da bis zum 01.01.2022 etwas geändert hätte, erfährt man das, zumindest

                          ein Erwerb von Teilflächen durch die Kommune müsste ja in einer Eigentümerversammlung abgesegnet worden sein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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