Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererkl. Bayern - Mehrere Einheiten auf selbem Flurstück?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererkl. Bayern - Mehrere Einheiten auf selbem Flurstück?

    Hallo

    auf dem selben Flustück in einem Mehrfamilienhaus habe ich mehrere Einheiten.

    Das bedeutet ich gebe einmalig das Flurstück ein bei "Angaben zu Grund und Boden" und unter "Angaben zu Gebäudeteilen" die verschiedenen Einheiten.
    Dabei kann ich die Quadratmeter eingeben und beim Flurstück habe ich die Gesamtfläche des Hauses.

    Soweit so gut, allerdings kann ich dann nur einmalig den Anteil der Gesamtfläche eingeben und bei mehreren Hausnummern mit Hauseingängen nur eine Adresse (Hausnummer).
    Wenn ich anders vorgehe und mehrere separate Grundstücke eingebe, passt es auch nicht - da es ja immer das selbe Flurstück ist....

    Wie kann man das in Elster eingeben?

    Danke für jede Hilfe,
    Thomas

    #2
    Das ist gemeint:

    Ein Flurstück mit einer Gesamtfläche.
    Allerdings gehören in meinem Fall mehrere Anteile dazu: Wohnung 1, Hobbyraum, Wohnung 2, Tiefgarage 1, Tiefgarage 2.
    Die kann ich nicht eingeben...

    MehrereEinheiten.png


    Alternativ: Ich gebe Wohnung 1 ein mit dem Anteil und gebe anschließend "Gebäudeteile" später im Dialog ein, dort kann ich aber nur Quadratmeter eingeben ohne Anteile mit Zähler und Nenner.

    Was ist richtig?

    Danke

    Kommentar


      #3
      Bei mehr als einer Eigentumswohnung gibt es auch mehr als 1 Aktenzeichen.

      Beim Flurstück musst du neben der Fläche in Zeile 4 nur Zähler und Nenner in Zeile 6 erfassen, ggf. mehrfach für Wohnung und TG-Anteil.

      Die anteiligen m² am Grund und Boden berechnet das Finanzamt. Bei den Angaben zu den Gebäuden musst du die reale Wohnfläche in m²

      angeben, bei den TG-Stellplätzen wahrscheinlich eine Nutzfläche von 0 m², weil bei jeder Wohnung unter der Freigrenze von 50 m²

      Wie das beim Flurstück aussehen kann, ist aus der Tabelle ableitbar.

      Beispiel_ETW mit_TG.jpg

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bei mehr als einer Eigentumswohnung gibt es auch mehr als 1 Aktenzeichen.
        Stimmt. Verstehe ich so, dass ich mehrere Erklärungen abgeben kann je nach Aktenzeichen. Die Trennung nach Aktenzeichen fände ich ganz gut.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Beim Flurstück musst du neben der Fläche in Zeile 4 nur Zähler und Nenner in Zeile 6 erfassen, ggf. mehrfach für Wohnung und TG-Anteil.
        Geht das im Elster Formular für die Grundsteuer? Sorry für die Frage, aber soweit ich sehe, kann ich Zeile 6 nur einmal erfassen - außer ich gebe mehrere Formulare/Erklärungen ab.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        bei den TG-Stellplätzen wahrscheinlich eine Nutzfläche von 0 m², weil bei jeder Wohnung unter der Freigrenze von 50 m²
        Danke, prima.
        Ich sehe gerade die TG-Stellplätze haben ebenfalls ein eigenes Aktenzeichen - was mich zu der Frage bringt: Muss ich denn für jedes Aktenzeichen eine eigene Erklärung abgeben? Sprich: Ein eigenes Formular in Elster einreichen?

        Kommentar


          #5
          Ich sehe gerade die TG-Stellplätze haben ebenfalls ein eigenes Aktenzeichen - was mich zu der Frage bringt: Muss ich denn für jedes Aktenzeichen eine eigene Erklärung abgeben? Sprich: Ein eigenes Formular in Elster einreichen?
          Im Moment wirst du jeweils eigene Erklärungen erstellen müssen. Du solltest aber die Gelegenheit nutzen und unter Ergänzende Angaben die Zuordnung

          der TG-Stellplätze zu den Wohnungen beantragen, damit das mit dem Freibetrag von 50 m² je Wohnung in Ordnung geht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Sorry für die Frage, aber soweit ich sehe, kann ich Zeile 6 nur einmal erfassen - außer ich gebe mehrere Formulare/Erklärungen ab.
            Nein, man kann jedes Flurstück auch mehrfach erfassen und unterschiedliche Zähler und Nenner eintragen,
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nein, man kann jedes Flurstück auch mehrfach erfassen und unterschiedliche Zähler und Nenner eintragen,
              Ich korrigiere: Ich kann Zeile 6 für ein und das selbe Flurstück nur einmal erfassen. Erfasse ich es mehrfach, erhalte ich eine falsche Gesamtgröße, also X mal Gesamtgröße. Oder sehe ich das falsch?


              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Im Moment wirst du jeweils eigene Erklärungen erstellen müssen. Du solltest aber die Gelegenheit nutzen und unter Ergänzende Angaben die Zuordnung

                der TG-Stellplätze zu den Wohnungen beantragen, damit das mit dem Freibetrag von 50 m² je Wohnung in Ordnung geht.
                Besten Dank, hilft mir sehr.

                Nachfrage dazu:
                Im Auszug zu dem Tiefgaragenstellplatz ist vermerkt: 1/16 Miteigentumsanteil an dem Miteigentumsanteil 8,048/1000 an der Fläche vom gesamten Wohnhaus mit 2301qm. Wie kann ich den Anteil von einem Stellplatz für ein PKW eingeben, so dass es die reale Größe widerspiegelt?

                Kommentar


                  #9
                  .. erhalte ich eine falsche Gesamtgröße, also X mal Gesamtgröße. Oder sehe ich das falsch?
                  Das siehst du richtig, aber das kann und muss man ignorieren.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Im Auszug zu dem Tiefgaragenstellplatz ist vermerkt: 1/16 Miteigentumsanteil an dem Miteigentumsanteil 8,048/1000 an der Fläche vom gesamten Wohnhaus mit 2301qm.
                    In dem du als Nenner statt 1000 den Wert 16000 einträgst. Mit der realen Größe des Stellplatzes hat das nichts zu tun, es geht hier um den

                    rechnerischen Miteigentumsanteil am Grund und Boden des Flurstücks.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      In dem du als Nenner statt 1000 den Wert 16000 einträgst. Mit der realen Größe des Stellplatzes hat das nichts zu tun, es geht hier um den
                      rechnerischen Miteigentumsanteil am Grund und Boden des Flurstücks.
                      Verstehe, habe das Thema Miteigentumsanteil nachgelesen.

                      Die Berechnung habe ich leider immer noch nicht ganz verstanden, bei Tiefgaragenstellplatz 1 kann ich es mir Dank Deiner Hilfe erschließen.
                      Was gebe ich bei Tiefgaragenstellplatz 2 ein?
                      Dort ist vermerkt: 2/82 Miteigentumsanteile an dem Miteigentumsanteil 20,623/1000 an der Fläche.

                      Kommentar


                        #12
                        Dort ist vermerkt: 2/82 Miteigentumsanteile an dem Miteigentumsanteil 20,623/1000 an der Fläche.
                        Da musst du beim Nenner 41000 eintragen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Vielen Dank für die Hilfe, ist nun abgesendet.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X