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Grundsteuer Sachsen: "Bauernhof" der nicht zur Einkunftserzielung genutzt wird.

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    Grundsteuer Sachsen: "Bauernhof" der nicht zur Einkunftserzielung genutzt wird.

    Hallo Zusammen,
    ich sitze an einer Grundsteuererklärung für meinen Vater: auf dem betreffenden Flurstück steht ein Wohngebäude, eine Scheune mit einem kleinen Stall, und es gibt auch Grasflächen, einen kleinen Kartoffelacker und Streuobstwiesen. Das Haus wird von ihm bewohnt, die Flächen werden (wenn auch sehr einfach) bewirtschaftet, aber nur zum Eigenbedarf, nicht zur Erzielung von Einkünften. In der Scheune lagert Heu und Stroh, es gibt Hühner und einige Hasen.
    Ist das Ganze eine wirtschaftliche Einheit?
    Zähle ich alles zum Grundvermögen?
    Oder ist das Flurstück in Wohnbaufläche und Landwirtschaftliche Nutzung aufzuteilen?
    Es gibt noch weitere Ackerflächen, die sich allerdings auf einem gesonderten Flurstück befinden und verpachtet sind. Für diese hab ich bereits eine gesonderte Erklärung übermittelt, und die Flächen als Betrieb der L+F ausgewiesen.

    Weiß jemand Rat?
    Lieben Dank im Voraus ;-)

    #2
    Es gibt noch weitere Ackerflächen, die sich allerdings auf einem gesonderten Flurstück befinden und verpachtet sind. Für diese hab ich bereits eine gesonderte Erklärung übermittelt, und die Flächen als Betrieb der L+F ausgewiesen.
    Es kann gut sein, dass ein Teil der Flächen auf dem Hofflurstück auch zur Landwirtschaft gehören und dort hätten erklärt werden müssen,

    Streuobstwiesen sind z. B. eine typisch landwirtschaftliche Nutzung, die Hofstelle wohl eher nicht mehr. Um welche Größenordnung geht es denn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Laut Liegenschaftskataster 1.591qm Wohnbaufläche, 3.561qm Landwirtschaft.

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        #4
        Laut Liegenschaftskataster 1.591qm Wohnbaufläche, 3.561qm Landwirtschaft.
        Dann solltest du auch so aufteilen und für die Landwirtschaft eine korrigierte Erklärung übermitteln, in der die 3561 m² enthalten sind.

        Für die Abgrenzung der Wohnbaufläche nimmst du in Zeile 11 von GW1 die 1591 als Zähler und die Gesamtfläche von 5152 als Nenner.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Und das die Flächen nicht "aktiv" genutzt werden, ist demnach egal?!

          Lieben Dank für die rasche Antwort.

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            #6
            Und das die Flächen nicht "aktiv" genutzt werden, ist demnach egal?!
            Das ist egal:

            Forstwirtschaft.jpg

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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