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Grundsteuererkl. Brandenburg, Vierseithof mit Wohn und Landwirtschaftsfläche

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    Grundsteuererkl. Brandenburg, Vierseithof mit Wohn und Landwirtschaftsfläche

    Hallo,
    ich mache gerade die Grundsteuererklärung und bekomme 2 Fehlermeldungen.

    Situation:

    Ein Vierseithof mit Wohnhaus und Nebengebäuden (alte Scheunen) auf 1120m2 Gebäude- und Freifläche (BRW 170€/m2)
    sowie 8178m2 Landwirtschaftsfläche Geringstland (BRW 0,60€/m2) und 2780m2 Gartenland auf der gleichen Flurstücksnummer.
    Der Garten wir zum Eigenverbrauch genutzt, die Ackerfläche liegt seit 20 Jahren brach und ist verpachtet.
    Zusätzlich dazu noch einige Wald (Eigennutzung) und Landwirtschaftsflächen (verpachtet).
    Alles ein Alleineigentümer.

    Ich bekomme folgende Fehlermeldungen:

    "Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
    1 - Angaben zur Feststellung"

    in GW1 Zeile 4 wird die Art der wirtschaftlichen Einheit bemängelt.
    Mein Eintrag hier: bebautes Grundstück schließlich ist der Vierseithof bebaut.

    "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."

    in GW2 Zeile 3 wird die Art des Grundstücks bemängelt.
    Mein Eintrag hier: Einfamilienhaus, da das Wohngebäude ein Einfamilienhaus ist.

    in GW2 Zeile 8 wird bemängelt, dass das Gebäude vor 1949 bezugsfertig war.
    Baujahr des Hofes ist 1905.

    in GW2 Zeile 10 wird die Anzahl der Garagenstellplätze bemängelt.
    es sind jedoch 3 Stellplätze in den Scheunen untergebracht

    in GW2 Zeile 13 wird die Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche bemängelt.
    Mein Eintrag 1 Wohnung mit 169m2

    in GW2 Zeile 21 werden Lageplannummer, Gebäudeart, Baujahr und Grundfläche bemängelt.
    Was muss bei Lageplannummer eingegeben werden? ich habe hier 1 eingetragen.
    Die Nebengebäude (Scheunen Baujahr 1905) habe ich mit Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und ähnliches angekreuzt.
    Ich habe alle Scheunen zu einer Grundfläche zusammengefasst.

    Ich habe keine Ahnung mehr was ich noch anders machen könnte ohne Falschangaben zu machen.


    #2
    Ich habe keine Ahnung mehr was ich noch anders machen könnte ohne Falschangaben zu machen.
    So funktioniert das nicht ! Man muss Landwirtschaft und Grundvermögen strikt getrennt halten, dafür braucht man auch 2 Aktenzeichen.

    Auch das Hofflurstück muss zerlegt werden, der landwirtschaftliche Teil gehört in die Landwirtschaft. Es kann sein, dass wegen der

    aktiven Forstwirtschaft auch ein Teil der Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen als Hofstelle der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet

    werden darf. Wenn die nicht mehr genutzten Nebengebäude nicht gewerblich genutzt werden, gehören die zum Grundvermögen.

    Beim Grundvermögen wäre das dann ein Einfamilienhaus, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, Angaben zum Sachwert

    dürfen da nicht gemacht werden ! https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Info,

      das heißt also ich müsste noch einen zweiten Brief vom Finanzamt mit dem Aktenzeichen für Land- und Forstwirtschaft bekommen?
      Oder muss die Grundsteuererklärung nur für die Bebauten Flächen durchgeführt werden?

      Mit freundlichen Grüßen

      Kommentar


        #4
        das heißt also ich müsste noch einen zweiten Brief vom Finanzamt mit dem Aktenzeichen für Land- und Forstwirtschaft bekommen?
        In Brandenburg müsste die Info, falls es denn eine gegeben hat, eigentlich schon erfolgt sein.

        https://finanzamt.brandenburg.de/fa/...rstwirtschaft/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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