Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ESt - wo gebe ich Pacht aus landwirtschaftlicher Nutzung (verpachteter Acker) ein ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ESt - wo gebe ich Pacht aus landwirtschaftlicher Nutzung (verpachteter Acker) ein ?

    Leider noch mal ne Frage....
    Hier stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch Es geht um verpachtete Grundstücke.
    das muss ich, wenn ich das richtig verstanden habe, auch in Vermietung und Verpachtung eingeben - aber wie ? Ich habe hierzu keine Straße / Hausnummer , sondern nur Gemarkung/Flur/Flurstück und außerdem kann ich zu den ganzen Fragen bezüglich Wohnfläche und Nutzung keinerlei Angaben machen :/ Daher hänge ich da jetzt ziemlich.
    Wisst Ihr wieder weiter ?? *hoffnungsvoll* LG

    #2
    Wenn das Einkünfte aus Verpachtung sind und nicht aus einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb, müssen die in der

    Anlage V unter 3 - Sonstige Einkünfte erklärt werden. 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss leer bleiben !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das sehe ich nicht oder ich schaue an der falschen Stelle ? In Anlage V steht bei mir unter Punkt 3 folgendes:
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 1 Bilder

      Kommentar


        #4
        Das sehe ich nicht oder ich schaue an der falschen Stelle ?
        Du musst auf der Startseite der Anlage V schauen, du bist hier mitten in der Teilseite 1 unterwegs.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X