Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Niedersachen - baufällige Nebengebäude

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Niedersachen - baufällige Nebengebäude

    Hallo, ich versuche gerade die Erklärung für unseren Resthof (Baujahr ca 1730). Außer dem Wohnhaus sind noch mehrere Nebengebäude vorhanden. Scheune, Stall, Kutschremiese. Als wir gekauft haben, war außer den Wohnhaus alles andere eigentlich abrissreif. Einiges haben wir renoviert, anderes ist noch in baufälligem Zustand - von Nutzfläche würde ich da nicht sprechen.

    Ich könnte jetzt einfach die überbaute Fläche der Nebengebäude eingeben, schrecke davor aber etwas zurück.

    Der Grund ist, dass ich schon mal einen der Grundsteuerrechner aus dem Internet ausprobiert habe. Mit den überbauten Flächen aller Nebengebäude. komme ich auf für uns sehr erschreckende 1500 Euro (bisher zahlen wir ca 120,-, was sicher krass zu wenig ist). Da muss man schon fast über einen Verkauf nachdenken. Aber vielleicht habe ich ja auch einfach was übersehen, und kann zumindest die baufälligen Gebäude aus der Rechnung raus nehmen? Oder muss ich die abreißen?

    #2
    Oder muss ich die abreißen?
    In den Bundesländern mit Flächenmodellen muss man das tatsächlich ernsthaft überlegen. Stückländerei hast du keine ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      In den Bundesländern mit Flächenmodellen muss man das tatsächlich ernsthaft überlegen. Stückländerei hast du keine ?
      Zu Stückländerei musste ich erstmal googeln. So ganz kapiert habe ich das noch nicht.
      Meine Frau hat ein kleines Stück Wald. Aber das liegt in NRW. Und als wir den Hof gekauft haben, hatte er noch 3 x 30qm große Stücke "Flachsrotten". Die sind aber versehentlich nicht mit verkauft worden. Hätte das jetzt was geholfen?

      Kommentar


        #4
        NRW hilft dir nichts. In Niedersachsen dürfte man auch bei nicht aktiver Landwirtschaft die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen als Hofstelle behandeln..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          NRW hilft dir nichts. In Niedersachsen dürfte man auch bei nicht aktiver Landwirtschaft die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen als Hofstelle behandeln..
          Ok. Also für die Zukunft, einfach mal nen Acker kaufen, oder ne Pferdeweide (meine Frau hat schließlich nen Pferd :-).

          Aber Wirtschaftsgebäudefläche klingt nach einem interessanten Begriff. Wir haben die Scheune mit PV ausgelegt. Knapp unter 30 KW. Da wäre noch etwas Platz für mehr gewesen, aber ab 30 KW wäre alles anders gewesen. Der Ertrag sollte eigentlich die Rente aufbessern. Jetzt geht er in die Grundsteuer. Oder gilt die Scheune damit als Wirtschaftsgebäude (was auch immer das ausmacht)?

          Kommentar


            #6
            Photovoltaik hat m. W. überhaupt keinen Einfluss, die Anlagen gelten ja als bewegliche Wirtschaftsgüter.

            Das eigentliche Problem sind die nicht genutzten Nutzflächen dieser Nebengebäude. https://www.nds-voris.de/jportal/;js...lr-GrStGNDpP11
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Ja. Das stimmt.
              Nochmal Danke.

              Da müssen wir uns wohl noch irgendwas überlegen.

              Kommentar

              Lädt...
              X