Grundsteuererklärung NRW, ETW und Garage

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  • ELSTER-DAU
    Neuer Benutzer
    • 02.04.2014
    • 31

    #1

    Grundsteuererklärung NRW, ETW und Garage

    Hallo zusammen,
    ich werde leider aus keiner Erklärung schlau und bitte um Unterstützung.
    Es geht um eine ETW und eine Garage

    Wohnung Miteigentumsanteil: 14/1000
    Im Grundbuch steht die Wohnung auf zwei Flurstücken:
    Flst. 123 - Straße Musterstraße Hausnummer 1 - zu 3246 qm
    Flst. 124 - Straße Musterstraße Hausnummer 2 - zu 3246 qm

    Garage Miteigentumsanteil: 2/1000

    Was muss ich bei GW1/3 eintragen?
    Was muss ich bei GW2/5 eintragen?

    Wenn ich 3246 / 1000 * 14 rechne, dann ist das die falsche Wohnungsgröße. Die ETW ist ca. 70 qm groß. Da passt also was nicht.

    Ich freue mich auf eine Hilfestellung.

    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von ELSTER-DAU; 08.10.2022, 20:19.
    DANKE sagt, ELSTER-DAU
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Deine Miteigentumsanteile betreffen doch sowohl das Flurstück 123 wie auch 124. Mit der Wohnungsgröße haben

    die m²-Anteile am Grund und Boden nur bedingt etwas zu tun. Der Wert kann größer oder kleiner als die Wohnung sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • ELSTER-DAU
      Neuer Benutzer
      • 02.04.2014
      • 31

      #3
      Danke. Ich bin mittlerweile etwas weiter... Die beiden Flurstücke sind wohl mittlerweile zusammengefasst worden zu einem neuen Flurstück. Die Gesamtfläche ist 6477 mit Mitanteil 14 und 2.
      6477 / 1000 * 16 ist doch nun ok, oder? Oder muss ich das in zwei Zeilen anlegen? Weißt du das? Oder jemand anderes?

      Vielen Dank :-)
      DANKE sagt, ELSTER-DAU

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Wenn es nur ein Flurstück ist und die Miteigentumsanteile an der gleichen Grundbuchstelle stehen, reicht ein Eintrag.

        Wenn es 2 Grundbuchblätter gibt, würde ich aufteilen, das ist dann leichter nachvollziehbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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