Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BW: Miteigentumsanteil & Bodenrichtwert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BW: Miteigentumsanteil & Bodenrichtwert

    Hallo,

    ich bin gerade dabei die Daten für die Grundsteuerberechnung (Baden-Württemberg) zu erfassen & habe ein Verständnisproblem beim Miteigentumsanteil & beim Bodenrichtwert.

    Infos zum Miteigentumsanteil:
    - Gesamtgrösse des Grundstücks: 3.747qm
    - Wohnungsgrösse 83qm
    - 15,25/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück (verbunden mit Wohnungseinheit & Keller)
    - 1/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück (verbunden mit PKW Stellplatz)

    Wenn ich die Fläche für die Anlage GW2 berechnen möchte, komme ich auf (abgerundet) 60qm. (Berechnung: 3.747 * 16,25 / 1.000). Kann es sein, dass der Wert geringer ist als die eigentliche Wohnungsgrösse? Nach meinem Verständnis muss der Wert ja viel höher sein, da er die Wohnung, Keller, Stellplatz & Gemeinschaftseigentum umfassen sollte. Wie ist es denn richtig?

    Zum Bodenrichtwert: In Anlage GW2 muss ich ja auch den Bodenrichtwert angeben. Laut www.gutachterausschuesse-bw.de gibt es für unser Flurstück zwei Bodenrichtwerte pro qm - Mischgebiet 700€ & private Grünfläche 175€ (s. Screenshot). Welchen Wert muss ich denn da angeben?

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

    Viele Grüsse
    Silvia
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 2 Bilder

    #2
    Welchen Wert muss ich denn da angeben?
    Beide Angaben lassen sich ausklappen, dann ist man vielleicht schlauer.

    Wenn ich die Fläche für die Anlage GW2 berechnen möchte, komme ich auf (abgerundet) 60qm. (Berechnung: 3.747 * 16,25 / 1.000).
    Was doch auch richtig ist. Es geht um den rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden. Wenn da über 4.000 m² Wohnfläche realisiert wurden,

    bleibt der Wert zwangsläufig hinter der Wohnungsgröße zurück. Es können ja nur 3.747 m² aufgeteilt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

      Bezüglich der Bodenrichtwerte habe ich die Screenshots in diesem Beitrag hochgeladen.

      Leider weiß ich nicht wie ich den Bodenrichtwert genau bestimmen soll. Notfalls werde ich dies beim Gutachterausschuss unserer Stadt erfragen..
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 3 Bilder

      Kommentar


        #4
        Leider weiß ich nicht wie ich den Bodenrichtwert genau bestimmen soll. Notfalls werde ich dies beim Gutachterausschuss unserer Stadt erfragen..
        Meiner Meinung nach müssen die 700,00 € genommen werden, aber die Beschreibung ist "fachchinesisch", da kann ein Anruf nicht schaden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X