Hallo,
in einem zu einem Wohnhaus gehörenden Garagengebäude mit einer Grundfläche von über 50 qm befindet sich ein Raum, der baulich durch eine Mauer von den Pkw-Stellplätzen getrennt ist. Dieser Raum wird teilweise als Abstellkammer für Gartengeräte, teilweise als Hobbywerkstatt genutzt. Der für die Pkw-Stellplätze zur Verfügung stehende Raum hat eine Fläche von ca. 40 qm.
1. Kann die Nutzfläche der Garage mit 0 angegeben werden, da ja die eigentliche "Garage" mit 40 qm unter der Grenze von 50 qm liegt?
2. Ist es richtig, dass der besagte Raum bei der Grundsteuererklärung nicht erfasst werden muss, da er einen Lagerraum außerhalb der Wohnung darstellt?
3. Ist es möglich bei der Berechnung der Garagen-Nutzfläche, diejenige Fläche abzuziehen, bei der es sich um eine tatsächliche Flur-/Lauffläche handelt, auch wenn diese baulich nicht durch eine Mauer abgetrennt ist?
Viele Grüße
in einem zu einem Wohnhaus gehörenden Garagengebäude mit einer Grundfläche von über 50 qm befindet sich ein Raum, der baulich durch eine Mauer von den Pkw-Stellplätzen getrennt ist. Dieser Raum wird teilweise als Abstellkammer für Gartengeräte, teilweise als Hobbywerkstatt genutzt. Der für die Pkw-Stellplätze zur Verfügung stehende Raum hat eine Fläche von ca. 40 qm.
1. Kann die Nutzfläche der Garage mit 0 angegeben werden, da ja die eigentliche "Garage" mit 40 qm unter der Grenze von 50 qm liegt?
2. Ist es richtig, dass der besagte Raum bei der Grundsteuererklärung nicht erfasst werden muss, da er einen Lagerraum außerhalb der Wohnung darstellt?
3. Ist es möglich bei der Berechnung der Garagen-Nutzfläche, diejenige Fläche abzuziehen, bei der es sich um eine tatsächliche Flur-/Lauffläche handelt, auch wenn diese baulich nicht durch eine Mauer abgetrennt ist?
Viele Grüße
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