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Grundsteuer Bayern: Heimwerker-/Lagerraum in Garagengebäude (Grundfläche über 50 qm)

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    Grundsteuer Bayern: Heimwerker-/Lagerraum in Garagengebäude (Grundfläche über 50 qm)

    Hallo,

    in einem zu einem Wohnhaus gehörenden Garagengebäude mit einer Grundfläche von über 50 qm befindet sich ein Raum, der baulich durch eine Mauer von den Pkw-Stellplätzen getrennt ist. Dieser Raum wird teilweise als Abstellkammer für Gartengeräte, teilweise als Hobbywerkstatt genutzt. Der für die Pkw-Stellplätze zur Verfügung stehende Raum hat eine Fläche von ca. 40 qm.

    1. Kann die Nutzfläche der Garage mit 0 angegeben werden, da ja die eigentliche "Garage" mit 40 qm unter der Grenze von 50 qm liegt?
    2. Ist es richtig, dass der besagte Raum bei der Grundsteuererklärung nicht erfasst werden muss, da er einen Lagerraum außerhalb der Wohnung darstellt?
    3. Ist es möglich bei der Berechnung der Garagen-Nutzfläche, diejenige Fläche abzuziehen, bei der es sich um eine tatsächliche Flur-/Lauffläche handelt, auch wenn diese baulich nicht durch eine Mauer abgetrennt ist?

    Viele Grüße


    #2
    1. Kann die Nutzfläche der Garage mit 0 angegeben werden, da ja die eigentliche "Garage" mit 40 qm unter der Grenze von 50 qm liegt?
    Meiner Meinung nach ja.

    2. Ist es richtig, dass der besagte Raum bei der Grundsteuererklärung nicht erfasst werden muss, da er einen Lagerraum außerhalb der Wohnung darstellt?
    Meiner Meinung nach muss dieser Gebäudeteil in Bayern erfasst werden. Wenn zusammen mit anderen untergeordneten Nebengebäuden

    insgesamt weniger als 30 m³ Nutzfläche erreicht werden, darf als Nutzfläche 0 m² angegeben werden.

    3. Ist es möglich bei der Berechnung der Garagen-Nutzfläche, diejenige Fläche abzuziehen, bei der es sich um eine tatsächliche Flur-/Lauffläche handelt, auch wenn diese baulich nicht durch eine Mauer abgetrennt ist?
    Wegen solcher nicht baulich abgegrenzter Verkehrsflächen habe ich eine schriftliche Anfrage laufen, aber bisher noch keine Antwort bekommen.

    Meiner Meinung nach kann man Bewegungsflächen innerhalb einer Garage nicht abziehen, die Nutzung nur als Flur ist ja nur selten eindeutig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die kompetenten Antworten, das hat mir fürs Erste schon sehr geholfen!

      Liebe Grüße

      Kommentar

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