Guten Tag,
ich habe unter ELSTER am 01.10.22 meine Grundsteuererklärung NRW online eingereicht. Im Nachhinein sind mir nun doch noch Zweifel zu den gemachten Angaben zur Art des Grundstücks gekommen. Ich habe bereits eine Anfrage an das FA über Elster gestellt, aber bisher keine Antwort erhalten. Der Versuch immer wieder zwischendurch die "Hotline" zu erreichen, scheiterte bislang ebenfalls und das täglich zu unterschiedlichen Zeiten... einfach kein Durchkommen.
Folgender Sachverhalt:
Mein elterliches Reihenhaus lief seit Beginn 1973 gem. Einheitswertbescheid unter "Einfamilienhaus". Nach Umbau in 1999 (Obergeschoss ich, Erdgeschoss - Einliegerwohnung für meine Mutter) wurde der Einheitswert gem. Bescheid vom 12.07.2001 zum 01.01.2000 auf "Zweifamilienhaus" geändert. Meine Mutter ist 2011 verstorben, die Räumlichkeiten werden seither auch im Erdgeschoss wieder durch mich komplett genutzt (geringe Rückbauten sind dazu erfolgt). Somit besteht seither eine Nutzung als "Einfamilienhaus". Dieses habe ich auch jetzt so angegeben.
Hätte ich "Zweifamilienhaus", dem Bescheid aus 2001 entsprechend angeben müssen, obwohl eine andere Nutzung vorliegt? Dann wäre die Wohnflächennutzung ggf. noch zu korrigieren. Die Flure die beide Einheiten trennten, wären wieder rauszurechnen. Die hatte ich dazugerechnet wegen Eigennutzung des gesamten Hauses. Wir haben in beiden Etagen Bäder und auch 2 Küchen, wobei die Obere seither nicht mehr genutzt wird. Diese Räume sind jedoch auch in der jetzigen Erklärung bei der Wohnfläche mit berücksichtigt.
ich habe unter ELSTER am 01.10.22 meine Grundsteuererklärung NRW online eingereicht. Im Nachhinein sind mir nun doch noch Zweifel zu den gemachten Angaben zur Art des Grundstücks gekommen. Ich habe bereits eine Anfrage an das FA über Elster gestellt, aber bisher keine Antwort erhalten. Der Versuch immer wieder zwischendurch die "Hotline" zu erreichen, scheiterte bislang ebenfalls und das täglich zu unterschiedlichen Zeiten... einfach kein Durchkommen.
Folgender Sachverhalt:
Mein elterliches Reihenhaus lief seit Beginn 1973 gem. Einheitswertbescheid unter "Einfamilienhaus". Nach Umbau in 1999 (Obergeschoss ich, Erdgeschoss - Einliegerwohnung für meine Mutter) wurde der Einheitswert gem. Bescheid vom 12.07.2001 zum 01.01.2000 auf "Zweifamilienhaus" geändert. Meine Mutter ist 2011 verstorben, die Räumlichkeiten werden seither auch im Erdgeschoss wieder durch mich komplett genutzt (geringe Rückbauten sind dazu erfolgt). Somit besteht seither eine Nutzung als "Einfamilienhaus". Dieses habe ich auch jetzt so angegeben.
Hätte ich "Zweifamilienhaus", dem Bescheid aus 2001 entsprechend angeben müssen, obwohl eine andere Nutzung vorliegt? Dann wäre die Wohnflächennutzung ggf. noch zu korrigieren. Die Flure die beide Einheiten trennten, wären wieder rauszurechnen. Die hatte ich dazugerechnet wegen Eigennutzung des gesamten Hauses. Wir haben in beiden Etagen Bäder und auch 2 Küchen, wobei die Obere seither nicht mehr genutzt wird. Diese Räume sind jedoch auch in der jetzigen Erklärung bei der Wohnfläche mit berücksichtigt.
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