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Teileigentum Ärztehaus

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    Teileigentum Ärztehaus

    Hallo Forum,
    Es handelt sich um vermietetes Teileigentum in einem Ärztehaus
    Fakten:
    Flurstückgröße: 172m²
    Gesamtobjekt: Gesamtanteile=2.000 Mein Anteil=216,51
    Gesamtnutzfläche=1.085m²
    Bj.: 1983 (selbst dies wird als Fehler angemerkt)

    Handelt es sich um Ertragswert oder Sachwert? Was ist einzugeben?
    Ich erhalte den Fehler: "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."

    VG
    Olsen

    #2
    Handelt es sich um Ertragswert oder Sachwert? Was ist einzugeben?
    Teileigentum wird nach Bundesrecht zum Sachwert bewertet. Angaben zum Ertragswert dürfen nicht gemacht werden !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Info.
      ... und das heisst dann, dass welche Daten eingegeben werden müssen?
      Ist das Sachwertverfahren in den Formularen abgebildet? Mir ist noch nicht klar, was eingegeben werden muss.

      Kommentar


        #4
        Ist das Sachwertverfahren in den Formularen abgebildet? Mir ist noch nicht klar, was eingegeben werden muss.
        Ja, das ist die Seite 6 von GW2. Es müssen Bruttogrundflächen (BGF) angegeben werden, was bei Teileigentum gar nicht so einfach ist.

        Man kann versuchen, die BGF aus den Hauptnutzflächen zu berechnen. Hier hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht:

        https://datenbank.nwb.de/Dokument/383088/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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