Hallo,
ich habe für mein Grundstück 2 mögliche Bodenrichtwerte zur Auswahl: "Ein-/Zweigeschossig" und "Mehrgeschossig".
Auf der Webseite des Gutachterausschusses für Grundstückswerte steht geschrieben das sich der Bodenrichtwert eigentlich auf unbebauten Boden bezieht.
(https://www.boris.nrw.de/borisfachda...nformation.pdf)
Habe schon Schwierigkeiten zu verstehen das es trotzdem die Ausprägungen "Ein-/Zweigeschossig" und "Mehrgeschossig" überhaupt gibt, wenn der Bodenrichtwert sich doch auf unbebauten Boden bezieht.
Ich habe ein Grundstück welches als Garagenhof dient und ca. 2000m² gross ist, aber lediglich 800m² sind davon mit Garagen bebaut, der Rest ist freie Fläche.
Wie ich das verstehe muss ich dann für die gesamte Grundstücksfläche von 2000m² den Bodenrichtwert für "Ein-/Zweigeschossig" angeben.
Mich irritiert das es in der Elster-Klickanleitung z.B. einen Bodenrichtwert für "Außenbereich" gibt, dieser mir aber nicht zur Verfügung steht.
Ist das nicht ungerecht wenn die gesamten 2000m² so behandelt werden als wäre die komplette Fläche mit einem eingeschossigen Gebäude bebaut?
Gibt es noch jemanden der sich daran stört?
ich habe für mein Grundstück 2 mögliche Bodenrichtwerte zur Auswahl: "Ein-/Zweigeschossig" und "Mehrgeschossig".
Auf der Webseite des Gutachterausschusses für Grundstückswerte steht geschrieben das sich der Bodenrichtwert eigentlich auf unbebauten Boden bezieht.
(https://www.boris.nrw.de/borisfachda...nformation.pdf)
Habe schon Schwierigkeiten zu verstehen das es trotzdem die Ausprägungen "Ein-/Zweigeschossig" und "Mehrgeschossig" überhaupt gibt, wenn der Bodenrichtwert sich doch auf unbebauten Boden bezieht.
Ich habe ein Grundstück welches als Garagenhof dient und ca. 2000m² gross ist, aber lediglich 800m² sind davon mit Garagen bebaut, der Rest ist freie Fläche.
Wie ich das verstehe muss ich dann für die gesamte Grundstücksfläche von 2000m² den Bodenrichtwert für "Ein-/Zweigeschossig" angeben.
Mich irritiert das es in der Elster-Klickanleitung z.B. einen Bodenrichtwert für "Außenbereich" gibt, dieser mir aber nicht zur Verfügung steht.
Ist das nicht ungerecht wenn die gesamten 2000m² so behandelt werden als wäre die komplette Fläche mit einem eingeschossigen Gebäude bebaut?
Gibt es noch jemanden der sich daran stört?
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