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BW Grundsteuer Feld 10 & 11

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    BW Grundsteuer Feld 10 & 11

    Hallo und guten Tag zusammen,
    leider komme ich bei den beiden Felder nicht weiter. Fehlermeldung :-( .... Bestimmt kennt einer die Lösung des Problems.
    Also ...

    Bei - Gesamtfläche des Flurstücks in m² -
    trage ich da den Wert Fläche des Flurstücks ein, den ich über BORIS-BW bekomme, bei mir 2420m²?
    und meine zweite Frage..
    bei - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner -
    trage ich da mein Anteil laut Kaufvertrag ein, 36/1000?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen...

    LG


    #2
    Die Flurstücksgröße sollte auch in deinem Kaufvertrag stehen. Manchmal gibt es auch mehr als 1 Flurstück, es ist immer die Gesamtfläche zu erfassen

    Wenn dein Miteigentumsanteil 36/1000 sind, sind das Zähler und Nenner für die Zeile 11 von GW1.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort.

      Ja so habe ich es eingeben:

      Flurstücks in m² übernommen aus Boris

      Zähler und Nenner für die Zeile 11 von GW1 eingegeben und dann diese Fehlermeldung bekommen...

      Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

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        #4
        Was hast du denn als m² in die Zeile 3 von GW2 eingetragen ? Ich komme auf abgerundet 87 m².

        In der untersten Zeile 11 von GW1 hast du 1 - erste Fläche ausgewählt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          zur von Charlie verwendeten Berechnung:

          Auf dem Hauptvordruck:
          Fläche des Flurstücks (gesamt): 2420 m²
          zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (Zähler): 36
          zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (Nenner): 1000


          Für Anlage Grundstück:
          Flurstück gesamt 2420 m² * Anteil daran 36 / 1000 = 87,12 m²; abgerundet: 87 m²

          Gruß
          Sepp

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            #6
            Ja habe ich alles ... 2420 * 36 /1000 = 87,12 also 87

            Die Angaben von Boris kann ich so übernehmen?

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              #7
              Besser wäre die Fläche direkt aus dem Kaufvertrag zu entnehmen,
              aber Boris sollte eigentlich damit übereinstimmen.

              Sind denn jetzt erstmal alle Fehlermeldungen weg?

              Gruß
              Sepp

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                #8
                Moin ,
                hier einmal ne banale Frage zu Zeile 11, GW1 . Meine Frau und ich sind je zur Hälfte Besitzer eines Bebauten Grundstückes , sind dann Zähler und Nenner bei der
                wirtschaftlichen Einheit beides 1 ?
                Grüsse aus Schleswig
                heino

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                  #9
                  sind dann Zähler und Nenner bei der wirtschaftlichen Einheit beides 1 ?
                  Bei einem Einfamilienhaus z. B. ist das so, das gesamte Flurstück gehört hier zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

                  Mit den persönlichen Eigentumsverhältnissen hat das nichts zu tun.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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