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Grundsteuer NDS - Adresse Erbbauverpflichteter wird mit Fehler quittiert

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    Grundsteuer NDS - Adresse Erbbauverpflichteter wird mit Fehler quittiert

    9 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden / Erbbaurecht

    Sobald man als Erbbauberechtiger mit aktivierter Zeile 38 und 40 die Adressen des Erbbauverpflichteten einträgt bekommt man eine Fehlermeldung.
    Diese besagt:
    "Bitte geben Sie nur genau eine Adresse des/der Erbbauverpflichteten beziehungsweise des (wirtschaftlichen) Eigentümers/der (wirtschaftlichen) Eigentümerin des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden an (entweder inländische Straßenadresse oder Großkundenadresse, inländische Postfachadresse, Auslandsadresse)."

    Sobald hier fälschlicherweise die Adresse des Erbbauberechtigten aus Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen wiederholt, also gleichsetzt, wird gibt es auch keine Fehlermeldung mehr.
    Dies scheint mir falsch zu sein.

    Oder mache ich hier einen Fehler?
    - ggf. unter 3 - Angaben zu Eigentümer/innen


    Wäre dankbar für eine Hilfe oder Hinweis hierzu!

    Gruß Frank

    #2
    Bitte geben Sie nur genau eine Adresse des/der Erbbauverpflichteten beziehungsweise des (wirtschaftlichen) Eigentümers/der (wirtschaftlichen) Eigentümerin des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden an (entweder inländische Straßenadresse oder Großkundenadresse, inländische Postfachadresse, Auslandsadresse)
    Da hast du offenbar etwas in Adressfelder eingetragen, die nicht zusammen gehören. Wenn man z. B. ein Postfach angibt, darf man keine Straße angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Korrektur der Straßenadresse (löschen) hat diesen Fehler tatsächlich beseitigt.

      Ich hatte beim Ausfüllen zu vollständigen Angaben tendiert.
      Und das diese als zwei Adressen gewertet wird, ist mindestens interessant!

      Danke dir für die schnelle Hilfe!

      Gruß Frank

      Kommentar

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