Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Grundsteuerabgabe:
Das Einfamilienhaus befindet sich in einem Bereich des Flächennutzungsplans, der eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht §35.
Am Haus befindet sich eine Garage, ein Garten. Der Rest sind Freiflächen für landwirtschaftliche Zwecke. Alles eine Flurnummer.
Um nicht die ganze Fläche der Anlage Einfamilienhaus zuzuordnen möche ich zwei Anlagen erstellen.
Anlage Einfamilienhaus/Garage/Garten
Anlage Betrieb der Land- und Forstwirtschaft für die Freiflächen.
Beide Anlagen zusammen ergeben die Gesamtfläche der Flurnummer.
Ist das korrekt?
Vielen Dank für die Rückmeldung!
ich habe eine Frage zur Grundsteuerabgabe:
Das Einfamilienhaus befindet sich in einem Bereich des Flächennutzungsplans, der eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht §35.
Am Haus befindet sich eine Garage, ein Garten. Der Rest sind Freiflächen für landwirtschaftliche Zwecke. Alles eine Flurnummer.
Um nicht die ganze Fläche der Anlage Einfamilienhaus zuzuordnen möche ich zwei Anlagen erstellen.
Anlage Einfamilienhaus/Garage/Garten
Anlage Betrieb der Land- und Forstwirtschaft für die Freiflächen.
Beide Anlagen zusammen ergeben die Gesamtfläche der Flurnummer.
Ist das korrekt?
Vielen Dank für die Rückmeldung!
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