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    Belegabruf später

    Ich erstelle gerade meine Steuererklärung 2021. In dem Jahr ist auch mein zweites Kind geboren, es ist privat krankenversichert.

    Ich starte also mit dem Belegabruf- alle Belege werden eingepflegt, leider nicht die Krankenkassenbeiträge für das zweite Kind. Dann ergänze ich in der Erklärung den Namen, Geburtsdatum und Identnummer des zweiten Kindes. Leider werden die Krankenkassenbeiträge für das Kind nicht nachträglich eingepflegt.

    Gibt es eine Möglichkeit, auch später noch einen Belegabruf durchzuführen? Oder muss ich den Beleg per Email an das Finanzamt schicken mit der Bitte um Berücksichtigung?

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

    #2
    Gibt es eine Möglichkeit, auch später noch einen Belegabruf durchzuführen?
    Grundsätzlich gibt es denn, er ist allerdings hinter dem Aktionsbutton mit den 3 Punkten versteckt.

    Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      So tolle Hilfe zu so später Zeit....vielen Dank, so klappte es tadellos!

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