Guten Morgen,
bei einer uralten ehemaligen Scheune (kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen mehr), Grundfläche 200 qm, ist der Boden nur zu 2/3 betoniert, zu einem Drittel befindet sich in dem Gebäude noch der blanke Erdboden. Muss bei Ermittlung der Nutzfläche die nicht versiegelte Fläche im Gebäude ebenfalls mit berücksichtigt werden? Kann die nicht betonierte Fläche dann außer Ansatz gelassen werden, wenn dieser Bereich der Lagerung von Brennholz dient?
Viele Grüße
bei einer uralten ehemaligen Scheune (kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen mehr), Grundfläche 200 qm, ist der Boden nur zu 2/3 betoniert, zu einem Drittel befindet sich in dem Gebäude noch der blanke Erdboden. Muss bei Ermittlung der Nutzfläche die nicht versiegelte Fläche im Gebäude ebenfalls mit berücksichtigt werden? Kann die nicht betonierte Fläche dann außer Ansatz gelassen werden, wenn dieser Bereich der Lagerung von Brennholz dient?
Viele Grüße
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