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Grundsteuer Rheinland Pfalz - Angabe zu Eigentümer Verhältnisse+Nutzflächen (keller)

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    Grundsteuer Rheinland Pfalz - Angabe zu Eigentümer Verhältnisse+Nutzflächen (keller)

    Hallo wahrscheinlich ist mein Fehler offensichtlich aber ich komm nicht drauf. Folgende Konstellation ist vorhanden.
    Eigentumswohnung (Dachgeschoss) in Mehrfamilienhaus
    Laut Infoschreiben Finanzamt & Teilungserklärung: Amtliche Fläche 1731 / Anteil 104,5/1731
    Wohnung unter der Flächenberechnung hat 61m².
    Bin verheiratet, habe die Immobilie aber alleine erworben/finanziert.

    Als Auswahl habe ich bei 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten "0"-Alleineigentum einer natürl. Person.
    das scheint aber nicht OK zu sein da Fehlermeldung folgendes besagt: Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit 104/1731 angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
    Welche wäre die richtige Auwahlmöglichkeit hier.

    daraus ergibt sich die 2te Frage: wo Trage ich dann mein Anteil und trage ich die 104,5 (abgerundet) oder trage ich die Berechnung in qm (1731*104,5)/1000=180?

    Frage bei Angabe Nutzungsflächen: zur Wohnung gehört ein Keller (10m²) - Was trage ich bei Lage bzw bei Nutzung ein?

    Zu guter Letzt: Gleiche Konstellation wie beschrieben, besitze aber eine Wohnung welche mir und meiner Ehefrau je zu 1/2 gehört. Gebe ich da die Angabe 1/2 nehme meine Ehefrau mit auf und trage ihr Anteil ebenfalls zu 1/2?

    Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich rübergebracht und freue mich auf das Schwarmwissen in diesem Forum

    #2
    Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
    Das ist schon richtig ! Mit Grundstück ist an dieser Stelle die wirtschaftliche Einheit gemeint, also das Wohnungseigentum.

    Die Anteile der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück werden bereits bzw. nur in Zeile 11 von GW1 erfasst, das sind hier 104,5 als Zähler

    und 1731 als Nenner. Wie kommst du auf 1000 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, danke für Deine Hilfe. mit der "1000" hatte ich mich vertippt.

      Kommentar

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