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Thüringen - geteiltes GS mit Bach

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    Thüringen - geteiltes GS mit Bach

    Hallo,

    Ich bin gerade dabei die Grundsteuer für meinen schwer erkrankten Schwiegervater zu übernehmen. Er hat ein GS mit 730qm, welches notariell durch 2 geteilt wurde - den anderen Teil hat das benachbarte Ehepaar und darauf steht eine Doppelgarage, auf dem Teil von meinem Schwiegervater steht nichts. Durch das GS fließt ein Bach, der nach der Auskunft im Grundsteuer-Viewer 43qm (Fließgewässer) ausmacht. Mein Schwiegervater hat daneben einen Forellenteich (knapp 10qm zur Selbstnutzung).

    Nun meine Fragen:

    Das GS gehört ihm ja nur zu Hälfte, gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dann in Zeile 10 vom GW1 die Gesamtqm-Zahl angebe und dann bei 11 365/730 oder 1/2 eintrage?

    Muss ich bei Art der wirtschaftlichen Einheit dann unbebautes oder bebaute GS angeben?

    Die Garage vom Nachbarn muss mein Schweiger wahrscheinlich nicht angeben, weil sie nicht auf SEINEM Teil steht, oder?

    Muss ich in der Anlage GW2 bei Fläche des Grundstückes dann das ganze oder nur den Anteil meines Schwiegervaters nehmen?

    Der Bach ist ja von der Steuer befreit, muss ich das dann in Zeile 30/GW1 erläutern?

    Ist die o.g. Konstellation immer eine Grundstücksgemeinschaft, die ich bei Zeile 32 angeben muss und brauche ich tatsächlich von den Nachbarn auch die Steuernummer und Steuer-ID?

    Vielen Dank im Voraus! Ich würde auch selbst weiter recherchieren, nur hab ich nach diesem noch 4 AZ zu bearbeiten und das lässt ELSTER leider nicht parallel zu, so muss ich alle nacheinander abschließen


    #2
    Edit: der selbst angelegte Teich ist wahrscheinlich zu vernachlässigen, oder?

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      #3
      ... nur hab ich nach diesem noch 4 AZ zu bearbeiten und das lässt ELSTER leider nicht parallel zu, so muss ich alle nacheinander abschließen
      Natürlich lässt das Mein ELSTER zu, man darf nur nie mehr als einen Entwurf offen haben. Du musst den Entwurf für den Schwiegervater

      speichern und verlassen, dann kannst du einen neuen Entwurf starten und bearbeiten.

      Was heißt jetzt konkret: Das Grundstück wurde geteilt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Natürlich lässt das Mein ELSTER zu, man darf nur nie mehr als einen Entwurf offen haben. Du musst den Entwurf für den Schwiegervater

        speichern und verlassen, dann kannst du einen neuen Entwurf starten und bearbeiten.

        Was heißt jetzt konkret: Das Grundstück wurde geteilt ?
        OH, wieder was gelernt

        geteilt heißt, dass das GS beim damaligen Kauf von einem Dritten zu je 1/2 an meiner Schwiegervater und an die Nachbarn gingen. Das Flurstück selbst wurde natürlich nicht geteilt.

        ​​​​Und eben auf "unserem" Teil steht nichts, nur eine Gartenfläche und der besagte Teich, welcher ab wahrscheinlich nicht relevant ist, während die besagte Doppelgarage auf dem Teil der Nachbarn steht

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          #5
          Das Flurstück selbst wurde natürlich nicht geteilt.
          Aber jeder hat ein Sondernutzungsrecht an definierten Flächen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ja, das wurde notariell festgehalten.
            Aber geteilt wurde das GS genau durch die Hälfte.

            Waren meine anderen Annahmen oben richtig?

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              #7
              Waren meine anderen Annahmen oben richtig?
              Es gibt m. E. 2 wirtschaftliche Einheiten, das unbebaute Grundstück des Schwiegervaters, bei dem er Alleineigentümer ist und

              das bebaute Grundstück der Nachbarn. Was den Anteil am Grund und Boden angeht, wird jedem die Hälfte des Flurstücks

              zugerechnet, so musst du das auch in Zeile 4 von GW2 eintragen. Wie man die Grundsteuerbefreiung für das Fließgewässer

              geltend machen kann, habe ich bisher nicht herausgefunden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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