Hallo,
wir müssen in Berlin ein gemischt genutztes Grundstück melden. Die Teilung ist in die Einzeleinheiten bereits vor Jahren vollzogen.
(Gewerbe ist ca. 5% der Gesamtfläche, also Wohnfläche ca. 95%)
Für die Wohneinheiten haben wir nun ein Wohngrundstück gemeldet und dann zur jeweiligen Wohneinheit die qm erfasst und alle einzeln gemeldet.
Für die Gewerbeeinheiten habe ich aber die Frage zur Angaben der Gewerbeflächen.
Da ich die Einheiten ja einzeln melde, kann ich die Angabe "Wohngrundstück" ja nur angeben wenn auch eine Wohneinheit angegeben wird. Da in der einzelnen Gewerbeeinheit ja aber keine Wohneinheit angegeben werden kann, erhält man einen Fehler.
Daher haben wir für die Gewerbeeinheiten die Auswahl "gemischt genutzes Grundstück" (Angaben zum Sachwert) gewählt. Hier ist ja dann die Frage nach der Fläche des Grundstückes (Nach 10.000stel ja klar), dann aber nur die Frage nach Baujahr und Bruttogrundfläche. Ich denke nicht das hier die Fläche der Gewerbeeinheit anzugeben ist. Eine andere Option finden wir aber nicht.
Die Prüfung meldet dann auch keinen Fehler, aber wie sollte denn ohne Angabe der Gewerbefläche die Grundsteuer berechnet werden?
Oder sollte doch "Wohngrundstück" (Angaben Ertragswert) gemeldet werden? Wenn ich hier allerdings unter Punkt 4 die Angaben bei weitere Nutzflächen eintrage, erhalten wir die Fehler:
- Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden
- Sie haben bei den Wohngrundstücken zum Ertragswert weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum Beispiel Keller, Waschküche) angegeben. Diese Angaben sind nur für Mietwohngrundstücke zulässig
Die Angebe hier wäre ja schon logischer aber da die Teilung ja bereits vollzogen ist, kann ich keine Wohnflächen dort angeben.
Hat hier jemand einen Rat wie hier vorgegangen werden muss?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Grüße aus Berlin,
Tom
wir müssen in Berlin ein gemischt genutztes Grundstück melden. Die Teilung ist in die Einzeleinheiten bereits vor Jahren vollzogen.
(Gewerbe ist ca. 5% der Gesamtfläche, also Wohnfläche ca. 95%)
Für die Wohneinheiten haben wir nun ein Wohngrundstück gemeldet und dann zur jeweiligen Wohneinheit die qm erfasst und alle einzeln gemeldet.
Für die Gewerbeeinheiten habe ich aber die Frage zur Angaben der Gewerbeflächen.
Da ich die Einheiten ja einzeln melde, kann ich die Angabe "Wohngrundstück" ja nur angeben wenn auch eine Wohneinheit angegeben wird. Da in der einzelnen Gewerbeeinheit ja aber keine Wohneinheit angegeben werden kann, erhält man einen Fehler.
Daher haben wir für die Gewerbeeinheiten die Auswahl "gemischt genutzes Grundstück" (Angaben zum Sachwert) gewählt. Hier ist ja dann die Frage nach der Fläche des Grundstückes (Nach 10.000stel ja klar), dann aber nur die Frage nach Baujahr und Bruttogrundfläche. Ich denke nicht das hier die Fläche der Gewerbeeinheit anzugeben ist. Eine andere Option finden wir aber nicht.
Die Prüfung meldet dann auch keinen Fehler, aber wie sollte denn ohne Angabe der Gewerbefläche die Grundsteuer berechnet werden?
Oder sollte doch "Wohngrundstück" (Angaben Ertragswert) gemeldet werden? Wenn ich hier allerdings unter Punkt 4 die Angaben bei weitere Nutzflächen eintrage, erhalten wir die Fehler:
- Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden
- Sie haben bei den Wohngrundstücken zum Ertragswert weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum Beispiel Keller, Waschküche) angegeben. Diese Angaben sind nur für Mietwohngrundstücke zulässig
Die Angebe hier wäre ja schon logischer aber da die Teilung ja bereits vollzogen ist, kann ich keine Wohnflächen dort angeben.
Hat hier jemand einen Rat wie hier vorgegangen werden muss?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Grüße aus Berlin,
Tom