Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wohngrundstück und Wiesengrundstücke, wie eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wohngrundstück und Wiesengrundstücke, wie eintragen

    Hallo,
    muss doch mal hier Hilfe holen. Meine Frau und ich besitzen gemeinschaftlich: 1 Wohngrundstück mit 446m2 und
    2 Wiesengrundstücke mit 2530 m2 / und 1230m2

    Beim Eintrag für die Wiesengrundstücke ist nur eine Spalte verfügbar, während das Wohngrundstück in der ersten Spalte steht, bleibt nur Platz in der nächsten einzigen Zeile für ein Wiesengrundstück. Das andere kann man nicht eintragen. Also habe ich die W.-Grundstücke zusammen gerechnet und als Gesamtfläche eingetragen, da sie den gleichen Bodenrichtwert besitzen. Wie es aussieht ist da auch was nicht richtig. Opera Momentaufnahme_2022-10-10_110808_www.elster.de.png
    Angehängte Dateien

    #2
    Was verstehst du unter "Wiesengrundstück" ? Sind das Flächen, die unmittelbar an die Wohnbaufläche angrenzen und gemeinsam genutzt werden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, das sind 2 Wiesen die außerhalb vom Ort sind. Sie hängen nicht am Wohngrundstück an. Werden nicht von uns weiter genutzt. Sind auch nicht bebaut!

      Vielen Dank für die Antwort
      Elsterpeter

      Kommentar


        #4
        Hallo, das sind 2 Wiesen die außerhalb vom Ort sind. Sie hängen nicht am Wohngrundstück an. Werden nicht von uns weiter genutzt. Sind auch nicht bebaut!
        Meiner Meinung nach ist das Landwirtschaft und gesondert zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo habe ich mir eigentlich auch schon gedacht. Also lasse ich sie erst mal weg. Ich habe gerade im Flyer von Thüringen gelesen: Für jedes Grundstück, welches eine selbständige wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsgesetzes bildet, ist eine gesonderte Erklärung abzugeben. Ich nehme, an das die Wiesen eine selbständige Einheit darstellen.

          1. Vordruck Feststellungserklärung (GW-1 Mantelbogen für persönliche Angaben des Eigentümers)

          2. Anlage Grundstück (GW-3 Grundstücksangaben)

          So steht im Informationsblatt.

          Viele Grüße
          Elsterpeter

          Kommentar


            #6
            Ich nehme, an das die Wiesen eine selbständige Einheit darstellen.
            Zum Wohngrundstück gehören die sicher nicht. Um sie erklären zu können, braucht man ein eigenes Aktenzeichen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X