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Grundsteuer: Eingabe von ganzzahligen Werten

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    Grundsteuer: Eingabe von ganzzahligen Werten

    Hallo ,

    habe eine grundsätzliche Frage zum Ausfüllen der Formulare zur Grundsteuererklärung (NRW).

    Muss man Zahlen aufrunden oder abrunden , wenn nur ganzzahlige Werte eingetragen werden sollen?

    Ich habe bei meinen Flächenberechnungen immer nur Zahlen mit Nachkommastellen in meinen Unterlagen .

    Hätte ich Nachteile, wenn ich aufrunde? Wäre es Betrug, wenn ich abrunde?


    Danke im Voraus!




    Zuletzt geändert von Picard777; 10.10.2022, 14:04. Grund: Betreff aussagekräftiger gestaltet

    #2
    Du darfst stets zu deinen Gunsten runden.
    Das ist hier in der Regel abrunden. Meist steht das auch so in den Hilfen zum Feld oder in der Anleitung drin.

    Wichtig bei mehreren Flurstücken und der Berechnung des Wertes für die Anlage Grundstück:
    Wenn Du die anteiligen Fläche berechnest darfst Du immer erst ganz zum Schluss bei der Summe runden
    (ist ja auch verständlich, denn sonst hätte man bei 100 Flurstücken bis zu 100 m² Abweichung).

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort !
      Ich hatte im Netz verschiedene Angaben gefunden, auf den offiziellen Finanzamtsseiten sogar gar keine Hinweise entdeckt und war etwas verunsichert .
      Vielleicht wird das als Allgemeinwissen vorausgesetzt, aber ich wusste es einfach nicht.

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        #4
        ... auf den offiziellen Finanzamtsseiten sogar gar keine Hinweise entdeckt und war etwas verunsichert
        Es gibt Bundesländer, auf deren Seiten sehr wohl Hinweise gegeben werden, auch in der Online-Hilfe zu den Webformularen sind die zu finden.

        Beispiel Baden-Württtemberg:

        Hinweis: Ergeben sich bei der Fläche Nachkommastellen entweder aufgrund des Anteils in Zeile 11 (Gemarkung beziehungsweise Flurstück) im Hauptvordruck (GW1) oder aufgrund einer Zurechnung zu unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, so ist die anteilige Fläche grundsätzlich auf volle m² abzurunden. Die Mindestfläche beträgt hierbei 1 m². Ergeben sich bei der Fläche Nachkommastellen sowohl aufgrund des Miteigentumsanteils, als auch aufgrund einer Zurechnung zu unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, so ist erst das rechnerische Endergebnis entsprechend zu runden.

        Auch in Bayern findet man diese Hinweise und zwar auch für die Wohn- und Nutzflächen. Alle Bundesländer habe ich jetzt nicht durchgesehen,

        aber m. E. darf das überall so gemacht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, stimmt ;-) nur gerade in NRW hatte ich sowas nicht gefunden. Ich wollt nix falsch machen.
          Danke für die Antwort !

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