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Grundsteuer NRW - gemischte Nutzung, 5 Einheiten

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    Grundsteuer NRW - gemischte Nutzung, 5 Einheiten

    Guten Tag Forum,
    ich komme mit Elster nicht weiter:
    wie gehe ich vor bei meinem Objekt in NRW (1 Flurstück, 1 Besitzer) mit 5 Mietparteien:
    - mit einem Hauptgebäude (mit 2 Hausnummern), in dem ich 4 Einheiten vermiete: 2 Wohnungen, 1 Restaurant und 1 Kindergarten und
    - mit einem Nebengebäude (eigene Hausnummer) mit 2 vermieteten Garagen, 2 Abstellrräumen, 1 Öllagerraum und 1 Mietwohnung.
    Das Objekt hat verschiedene Baujahre (Hauptgebäude 18. Jahrhundert, verschiedene Erweiterungen wahrscheinlich 20. Jahrhundert), Nebengebäude wahrscheinlich Nachkriegszeit - ich weiß es aber nicht genau; Sanierungen wurden mal hier, mal dort vorgenommen - bei der Angabe von Baujahr und Datum der Kernsanierung bin ich überfragt - wie kann ich das lösen?
    Viele Grüße
    Tobias

    #2
    Welche Grundstücksart ist es denn überhaupt ? https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Restaurant und Kindergarten zusammen haben 210 m2 und die drei Wohnungen zusammen 216 m2. Ich nehme an, "gemischt genutzte Grundstücke" ist daher richtig.
      Zuletzt geändert von TobiasN; 10.10.2022, 15:06.

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        #4
        liege ich mit "gemischt genutzte Grundstücke" richtig? Und wie ist das weitere Vorgehen?

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          #5
          liege ich mit "gemischt genutzte Grundstücke" richtig? Und wie ist das weitere Vorgehen?
          Das sollte richtig sein. Für alle Gebäude sind nur Angaben zum Sachwert zu machen, die Bruttogrundflächen sind zu ermitteln und anzugeben
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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