Liebes Forum,
ich habe gerade meine Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal abgegeben und jetzt habe ich gemerkt, dass ich etwas vergessen habe. Ich weiß, dass ich eine berichtigte UVA abgebe, indem ich Feld 14/Kennzahl 10 anklicke und die berichtigten Zahlen eingebe. Im Forum habe ich allerdings gelesen, dass ich das nicht am selben Tag tun kann? Ab wann kann ich eine berichtigte UVA abgeben? Und bin ich dazu verpflichtet oder könnte ich den Fehler auch in der Umsatzsteuererklärung berichtigen? Es handelt sich nur um einen kleinen Fehler (unter 10 EUR).
Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße,
Restofix
ich habe gerade meine Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal abgegeben und jetzt habe ich gemerkt, dass ich etwas vergessen habe. Ich weiß, dass ich eine berichtigte UVA abgebe, indem ich Feld 14/Kennzahl 10 anklicke und die berichtigten Zahlen eingebe. Im Forum habe ich allerdings gelesen, dass ich das nicht am selben Tag tun kann? Ab wann kann ich eine berichtigte UVA abgeben? Und bin ich dazu verpflichtet oder könnte ich den Fehler auch in der Umsatzsteuererklärung berichtigen? Es handelt sich nur um einen kleinen Fehler (unter 10 EUR).
Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße,
Restofix
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