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UVA am selben Tag berichtigen?

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    UVA am selben Tag berichtigen?

    Liebes Forum,
    ich habe gerade meine Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal abgegeben und jetzt habe ich gemerkt, dass ich etwas vergessen habe. Ich weiß, dass ich eine berichtigte UVA abgebe, indem ich Feld 14/Kennzahl 10 anklicke und die berichtigten Zahlen eingebe. Im Forum habe ich allerdings gelesen, dass ich das nicht am selben Tag tun kann? Ab wann kann ich eine berichtigte UVA abgeben? Und bin ich dazu verpflichtet oder könnte ich den Fehler auch in der Umsatzsteuererklärung berichtigen? Es handelt sich nur um einen kleinen Fehler (unter 10 EUR).
    Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße,
    Restofix

    #2
    Also, erstens mal: meiner Meinung nach sollte man eine Voranmeldung berichtigen, sobald man einen Fehler darin bemerkt hat - jedenfalls wenn es sich nicht nur um ein paar Euro handelt. Sollte es durch die kurze Aufeinanderfolge der Anmeldungen zu technischen Problemen im Finanzamt kommen, dann ist das nicht Dein Problem!

    In Bayern jedenfalls sollte es so sein, dass eingegangene Daten am späten Vormittag zur weiteren Verarbeitung ins Rechenzentrum übermittelt werden. Sollten zwischen zwei Transfers - also z. B. ca. zwischen heute mittag und morgen mittag - für den gleichen Zeitraum zwei Erklärungen eingehen, dann laufen beide nicht. Der Bearbeiter im Finanzamt kriegt die auf den Tisch und muss entscheiden, welche er davon eingibt. Das sollte er in Deinem Fall daran erkennen, dass eine Voranmeldung als Berichtigung gekennzeichnet ist ... die dazu auch noch ein paar Minuten später eingegangen ist.

    Umsatzsteuervornameldungen werden in Massen vollautomatisch verbucht. Wenn da jeden Tag ein paar zig rausfliegen, dann hält das den Bearbeiter schon auf. Trotzdem, es ist nicht Deine Aufgabe, die Vorgänge im Finanzamt zu kennen und da aus technischen Gründen Rücksicht zu nehmen.

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      #3
      Falls nicht irgendwelche technischen Gründe dagegen sprechen (z.B. dass die Fibu-Software sonst beim Jahresabschluss durcheinanderkommt), werden so geringe Beträge in der Praxis eher nicht berichtigt. Selbst eine Vorauszahlungsdifferenz bis ~100 Euro in der Jahres-USt-Erklärung (bzw. etliche Prozent der gesamten Vorauszahlungssumme) ist i.d.R. kein Problem. Beim Jahresabschluss wird ja ohnehin oft dies und jenes berichtigt - dafür gibt man ja auch keine korrigierte Dezember-Voranmeldung ab (wenn man praktisch in der gleichen Sekunde sowieso die Jahreserklärung einreicht).

      Nur mal so meine Erfahrungen aus 35 Jahren (ja, auch Steuerberater-)Praxis...

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        #4
        Das mit den unter 10 Euro hab ich wieder mal nicht wahrgenommen ... trotzdem, was ich geschrieben hab gilt so natürlich.

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