Folgender Sachverhalt:
ein Grundstück (Alleineigentum), Wohnfläche 53 %, Nutzfläche 47 % mit
Meine Fragen:
Besten Dank im Voraus
ein Grundstück (Alleineigentum), Wohnfläche 53 %, Nutzfläche 47 % mit
- [*=1]Wohn- u. Geschäftshaus (BJ 1800) mit 3 Wohnungen und im EG Ladenlokal (ehem. selbstgenutz) [*=1]umliegend eh. Lagergebäude (BJ 1900), wovon der überwiegende Teil leer steht, privat als Abstellräume, Heizmateriallager, etc, genutzt werden
Meine Fragen:
- Zählt der Laden als Nutzfläche, wenn er als solcher per 01.01.2022 nicht genutzt wurde?
- Falls ja, sind die Wohnungen bei Gebäudeart (in GW-2) separat anzugeben als Wohnhaus mit Mischnutzung (Gebäudeart Nr. 1) und der Laden als 10.2 (Kauf-, Warenhaus)?
- Wann zählt eine Kernsanierung als abgeschlossen? Das kann man doch nicht gleichsetzen, wenn mal das Dach, 30 Jahre später die Fenster oder nach 15 Jahren die Heizung erneuert wurden?
Besten Dank im Voraus
Kommentar