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gemischt genutzes Grundstück in Brandenburg, Zuordnung Gebäude unschlüssig

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    gemischt genutzes Grundstück in Brandenburg, Zuordnung Gebäude unschlüssig

    Folgender Sachverhalt:

    ein Grundstück (Alleineigentum), Wohnfläche 53 %, Nutzfläche 47 % mit
    • [*=1]Wohn- u. Geschäftshaus (BJ 1800) mit 3 Wohnungen und im EG Ladenlokal (ehem. selbstgenutz) [*=1]umliegend eh. Lagergebäude (BJ 1900), wovon der überwiegende Teil leer steht, privat als Abstellräume, Heizmateriallager, etc, genutzt werden
    Der Laden wurde per 01.01.2022 nicht genutzt und steht wegen Geschäftsaufgabe seit 2021 leer bzw. wird als privater Abstellraum genutzt und kann seit /per 01.01.2022 wg. begonnener Kernsanierung und erforderlichen Umbaumaßnahmen nicht umgehend vermietet werden.

    Meine Fragen:
    1. Zählt der Laden als Nutzfläche, wenn er als solcher per 01.01.2022 nicht genutzt wurde?
    2. Falls ja, sind die Wohnungen bei Gebäudeart (in GW-2) separat anzugeben als Wohnhaus mit Mischnutzung (Gebäudeart Nr. 1) und der Laden als 10.2 (Kauf-, Warenhaus)?
    3. Wann zählt eine Kernsanierung als abgeschlossen? Das kann man doch nicht gleichsetzen, wenn mal das Dach, 30 Jahre später die Fenster oder nach 15 Jahren die Heizung erneuert wurden?

    Besten Dank im Voraus

    #2
    Zählt der Laden als Nutzfläche, wenn er als solcher per 01.01.2022 nicht genutzt wurde?
    Wenn die bisherige Nutzung nicht dauerhaft aufgegeben wird und die Renovierungsarbeiten nicht auf eine Nutzungsänderung abzielen, bleibt das Nutzfläche.

    Zu 2: Soweit ich das bisher verstanden habe, ja. Um die BGF aus den anteiligen Wohn- und Nutzflächen zu ermitteln , muss man unterschiedliche Multiplikatoren

    verwenden. Mit der Kernsanierung habe ich mich bisher nicht befasst, das weiß ich also nicht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort.

      Mit der weiteren Nutzung ist es ja das Problem. Gerade heutzutage und in strukturschwächeren Regionen kann es Jahre dauern, neue Mieter zu finden.

      Trotzdem Danke.

      Kommentar

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