Folgender Sachverhalt:
2 Grundstücke sind vorhanden, beide durch eine Straße getrennt. Das obere Grundstück (mit Zweifamilienhaus) hat laut Finanzamt ein eigenes Aktenzeichen bekommen, das "untere" besteht nur aus unbebauter Fläche und einer Doppelgarage. Wie gesagt, auch dieses GS hat sein eigenes Aktenzeichen bekommen. Wir geben ich die Garage dann an?
Art des Grundstücks Kennzahl 22 - Auswahl ist wie folgt:
Keine Angabe
unbebautes Grundstück
Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Mietwohngrundstück
Wohnungseigentum
Teileigentum
Geschäftsgrundstück
gemischt genutztes Grundstück
sonstiges bebautes Grundstück (das wäre das für mich naheliegendste, jedoch steht bei den Beispielen eher Vereinsheim, Bootshaus, ...
Kann sich das FA bei der Aktenzeichen-Vergabe auch getäuscht haben?
EDIT: Die Eigentümer beider Grundstücke sind Stand Januar 2022 nicht identisch. Das Eigentum ist erst im Laufe des Jahres 2022 auf die identische Person übergegangen.
2 Grundstücke sind vorhanden, beide durch eine Straße getrennt. Das obere Grundstück (mit Zweifamilienhaus) hat laut Finanzamt ein eigenes Aktenzeichen bekommen, das "untere" besteht nur aus unbebauter Fläche und einer Doppelgarage. Wie gesagt, auch dieses GS hat sein eigenes Aktenzeichen bekommen. Wir geben ich die Garage dann an?
Art des Grundstücks Kennzahl 22 - Auswahl ist wie folgt:
Keine Angabe
unbebautes Grundstück
Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Mietwohngrundstück
Wohnungseigentum
Teileigentum
Geschäftsgrundstück
gemischt genutztes Grundstück
sonstiges bebautes Grundstück (das wäre das für mich naheliegendste, jedoch steht bei den Beispielen eher Vereinsheim, Bootshaus, ...
Kann sich das FA bei der Aktenzeichen-Vergabe auch getäuscht haben?
EDIT: Die Eigentümer beider Grundstücke sind Stand Januar 2022 nicht identisch. Das Eigentum ist erst im Laufe des Jahres 2022 auf die identische Person übergegangen.
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