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Resthof mit Hauskoppel in SH

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    Resthof mit Hauskoppel in SH

    Moin aus Schleswig-Holstein,

    ich besitze einen Resthof mit Wohngebäude, Tenne, 2 Scheunen und einer Hofkoppel auf einem 5.200 qm großen Flurstück im Ortskern eines großen Dorfes (8000 Einwohner).
    Meine Eltern hatten vor ca. 20 Jahren die Landwirtschaft eingestellt und sind verstorben (daher kein Betrieb mehr der Land-u.Forstw.). Das Wohnhaus hat zwei Wohnungen, 180 qm (selbst genutzt) und 150 qm (vermietet; Praxisräume einer Ergoterapie). Das Grundstück könnte man in drei Teilen unterteilen; Wohngrundstück mit Garten ca. 1200 qm, Hof und Stallgebäude 1800 qm (wird nicht genutzt, nur als Abstellräume), Hofkoppel 2200 qm (ungenutzt). Gebe ich jetzt das komplette Flurstück als bebautes Grundstück an?? (das wären 235,- Euro pro qm für 1-2 Familienhäuser!) Oder kann/sollte ich die 5200 qm in Elster irgendwie teilen? Oder soll ich es unter Betrieb der L.u.F. laufen lassen, obwohl wir kein Betrieb mehr haben? Eine weitere Koppel läuft über eine andere Steuernummer, diese ist verpachtet. Derzeit läuft es beim Finanzamt als 2-Familienhaus. Ich komme so garnicht mehr weiter und hoffe auf eure Unterstützung.
    Viele Grüße
    Wiebke aus SH.

    #2
    Eine weitere Koppel läuft über eine andere Steuernummer, diese ist verpachtet.
    Da wird die Hofkoppel dann auch dazugehören. Dass sie tatsächlich nicht genutzt wird, ist unerheblich. Die Hof- und Stallgebäude können

    nicht als Hofstelle erklärt werden, da fehlt es an der nachhaltigen Bewirtschaftung: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html

    Als Abstellräume für die Wohnnutzung tun diese Wirtschaftsgebäude aber nicht weh.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen lieben Dank für deine Antworten. Aber ich muss jetzt nochmal nachfragen; die 2200 qm Hofkoppel sind im Flurstück was insgesamt 5200 qm groß ist enthalten.
      Könnte ich nicht verschiedene verschiedene Bodenrichtwerte hinterlegen? Für Haus und Hof 235,- Euro und für die Koppel z. B. 5,- Euro für Grünland? Ich müsste ja sonst 5200 qm mit einem Bodenrichtwert von 235,- Euro (1-2 Familienhaus) deklarieren, richtig?
      Und muss ich es als 2-Familienhaus oder gemischt genutztes Grundstück bezeichnen?

      Viele Grüße
      Wiebke

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        #4
        Welchen Vorteil soll es denn haben, die Hofkoppel beim Grundvermögen zu erklären ? Landwirtschaft ist allemal günstiger..

        Wenn keine betrieblichen oder gewerblichen Nutzflächen vorhanden sind, ist ein Haus mit 2 Wohnungen ein Zweifamilienhaus.

        Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie,
          ja, das ist richtig. Ich würde die Hauskoppel ja auch gern unter Landwirtschaft laufen lassen. Ich weiß bloß nicht wie es geht. Es handelt sich ja um ein komplettes Flurstück inkl. Koppel, Haus und Hof und Scheunen. Es müsste doch dann für die Hofkoppel ein separates Flurstück geben, oder?

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            #6
            Es müsste doch dann für die Hofkoppel ein separates Flurstück geben, oder?
            Nein ! Man erfasst das Flurstück mit der amtlichen Fläche in GW3 und unter Fläche der Nutzung dann nur die Koppelfläche gemäß Liegenschaftskataster.

            Beim Grundvermögen musst du dagegen mit Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1 operieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie,

              ich habe es mal probiert, die Anlage GW3 zu verwenden. Ich komme dann in Konflikt, da ich anfangs bebautes Grundstück und nicht Land- und Forstwirtschaft eingegeben habe. Hier die Elsterantwort:
              Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

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                #8
                ... da ich anfangs bebautes Grundstück und nicht Land- und Forstwirtschaft eingegeben habe.
                Das ist ja auch falsch. Du hast ja oben geschrieben:

                Eine weitere Koppel läuft über eine andere Steuernummer, diese ist verpachtet.
                Dort musst du auch die Hauskoppel dazu schreiben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo Charlie,
                  vielen Dank für deine Unterstützung. Ich habe heute mit dem Finanzamt gesprochen. Wir gliedern jetzt die Hofkoppel zur Land- und Forstwirtschaft zu(2. Steuernummer), für die ehemalige Hofstelle sollte ich als Bodenrichtwert 0,- Euro angeben und im Freitext "bitte Bodenrichtwert prüfen" schreiben. Nur für das Wohnhaus + Garten habe ich den Bodenrichtwert von 235,- Euro angesetzt.
                  Viele Grüße
                  Wiebke

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