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Grundsteuer - Gebäude vor 1949 bezugsfertig

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    Grundsteuer - Gebäude vor 1949 bezugsfertig

    Guten Tag!

    Ich besitze eine Wohnung in Berlin und frage mich, ob ich die Checkbox: "Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig" auswählen soll.
    Das Gebäude wurde lange vor 1949 gebaut, aber unsere Wohnung befindet sich im Dachgeschoss und das gesamte Dachgeschoss wurde 2004 errichtet.
    Soll ich "Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig" auswählen oder Ihrer Meinung nach 2004 eingeben.

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Warum stellst du die gleiche Frage zweimal ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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