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Grundsteuer - Gebäude vor 1949 bezugsfertig

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    Grundsteuer - Gebäude vor 1949 bezugsfertig

    Guten Tag!

    ich besitze eine Wohnung in Berlin und frage mich, ob ich die Checkbox: "Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig" auswählen soll.
    Das Gebäude wurde lange vor 1949 errichtet, aber unsere Wohnung befindet sich im Dachgeschoss und das gesamte Dachgeschoss wurde 2004 errichtet.
    Soll ich "Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig" auswählen oder Ihrer Meinung nach 2004 eingeben.

    Vielen Dank im Voraus!
    Francois

    #2
    Ups, sorry, ich habe zweimal gepostet und kann die zweite Nachricht nicht löschen...

    Kommentar


      #3
      Meiner Meinung nach kommt es wohl darauf an, ob das Dachgeschoss nur ausgebaut oder wirklich neu draufgesetzt wurde.

      Bei einem reinen Ausbau würde ich vom ursprünglichen Gebäudealter ausgehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für Ihre Antwort.

        Das Dachgschoss wurde im Jahr 2004 gebaut (also "draufgesetzt")
        Davor gab es keine Dachgeschoss-Wohnung.

        Also wenn ich richtig verstehe muss ich die Checkbox nicht selektieren und 2004 eingeben, richtig?

        Kommentar


          #5
          Also wenn ich richtig verstehe muss ich die Checkbox nicht selektieren und 2004 eingeben, richtig?
          Das ist meine persönliche Meinung, wirklich eindeutig ist der Hilfetext nicht. Aber dann würde sich m. E. die Frage nach einer Kernsanierung

          stellen. Wenn einschließlich der äußeren Hülle im DG alles aus 2004 stammt, ist 2004 ja objektiv richtiger als vor 1948.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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