Hallo zusammen,
ich habe in meiner ESt-Erklärung für 2020 einen berufl. genutzten Laptop (>1000€) unter Werbungskosten eingetragen, welcher über 3 Jahre abgesetzt wird. Der Laptop wurde im November 2020 gekauft, also 2/12 des Jahres 2020 genutzt. Im Jahr 2021 12/12.
Jetzt meine Frage: Muss ich den Laptop in der ESt-Erklärung 2021 erneut in den Werbungskosten eintragen? Oder erhalte die Rückerstattung automatisch auf die 2 Folgejahre verteilt, da ich in der ESt-Erklärung 2020 eine Nutzungsdauer von 3 Jahren angebenden habe?
Ich hoffe meine Frage ist nachvollziehbar.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Michael
ich habe in meiner ESt-Erklärung für 2020 einen berufl. genutzten Laptop (>1000€) unter Werbungskosten eingetragen, welcher über 3 Jahre abgesetzt wird. Der Laptop wurde im November 2020 gekauft, also 2/12 des Jahres 2020 genutzt. Im Jahr 2021 12/12.
Jetzt meine Frage: Muss ich den Laptop in der ESt-Erklärung 2021 erneut in den Werbungskosten eintragen? Oder erhalte die Rückerstattung automatisch auf die 2 Folgejahre verteilt, da ich in der ESt-Erklärung 2020 eine Nutzungsdauer von 3 Jahren angebenden habe?
Ich hoffe meine Frage ist nachvollziehbar.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Michael
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