Laptop über 3 Jahre abschreiben

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Michael P
    Neuer Benutzer
    • 09.09.2022
    • 13

    #1

    Laptop über 3 Jahre abschreiben

    Hallo zusammen,

    ich habe in meiner ESt-Erklärung für 2020 einen berufl. genutzten Laptop (>1000€) unter Werbungskosten eingetragen, welcher über 3 Jahre abgesetzt wird. Der Laptop wurde im November 2020 gekauft, also 2/12 des Jahres 2020 genutzt. Im Jahr 2021 12/12.

    Jetzt meine Frage: Muss ich den Laptop in der ESt-Erklärung 2021 erneut in den Werbungskosten eintragen? Oder erhalte die Rückerstattung automatisch auf die 2 Folgejahre verteilt, da ich in der ESt-Erklärung 2020 eine Nutzungsdauer von 3 Jahren angebenden habe?

    Ich hoffe meine Frage ist nachvollziehbar.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Michael
  • XaverWdg
    Erfahrener Benutzer
    • 18.02.2017
    • 1048

    #2
    Die Abschreibung muss jedes Jahr entsprechend eingetragen werden.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Du musst die AfA schon selbst geltend machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Michael P
        Neuer Benutzer
        • 09.09.2022
        • 13

        #4
        Alles klar, dann werde ich das machen.
        Danke für eure schnelle Hilfe!

        Kommentar

        • pbuettner
          Neuer Benutzer
          • 10.10.2022
          • 5

          #5
          Hallo Michael,

          ein Laptop zählt als digitales Wirtschaftsgut und kann seit 2021 voll abgeschrieben werden:

          So verteilst du Anschaffungskosten korrekt: Abschreibung mit Methoden, Beispielen und Vereinfachungsregeln.


          Viele Grüße
          P.Büttner

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            ein Laptop zählt als digitales Wirtschaftsgut und kann seit 2021 voll abgeschrieben werden:
            Das war aber nicht gefragt !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • XaverWdg
              Erfahrener Benutzer
              • 18.02.2017
              • 1048

              #7
              Interessant ist es trotzdem

              Kommentar

              • Michael P
                Neuer Benutzer
                • 09.09.2022
                • 13

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das war aber nicht gefragt !
                stimmt

                pbuettner Danke trotzdem! Ich habs eben bei der Eintragung in die Werbungskosten gesehen und die von dir angesprochene Option "vollständig absetzten" gewählt. Dann muss ich nächstes Jahr nicht mehr daran denken

                Kommentar

                Lädt...