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Grundsteuer - Verpachtung Photovoltaikanlage

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    Grundsteuer - Verpachtung Photovoltaikanlage

    Hallo zusammen,
    ich habe gleich mehrere Fragen ...

    Rheinland-Pfalz: Wir haben insgesamt 5 Anschreiben mit 5 Aktenzeichen bekommen:
    1. Grundstück mit Wohnhaus und landwirtschaftlichen Gebäuden (Art der Nutzung "Gemischte Baufläche")
    2. Daran angrenzendes (Bau-)Grundstück, derzeit als Garten genutzt (Art der Nutzung "Gemischte Baufläche")
    3. Flurgrundstück ("landwirtschaftliche Nutzung")
    4. Flurgrundstück ("landwirtschaftliche Nutzung")
    5. Flurgrundstück, verpachtet an Photovoltaikanlage (Art der Nutzung: keine Angabe, 4 verschiedene Bodenrichtwerte)

    Zu meinen Fragen:

    1. Steuernummer ist nicht bekannt, nur Identifikationsnummer. Kann/muss ich für jedes Aktenzeichen ein eigenes Formular anlegen?

    2. Gehören Grundstück 1 und 2 zu einer wirtschaftlichen Einheit (dieselbe Flurnummer, aber unterschiedliche Zähler, dieselbe Nutzungsart und Bodenrichtwerte), muss ich also die qm addieren und daraus zwei Teilflächen machen? Oder muss ich pro Aktenzeichen ein eigenes Formular ausfüllen?

    3. Flurgrundstück 5 gilt laut meiner Recherche nicht als landwirtschaftliche genutzte Fläche, sondern wird dem Grundvermögen zugerechnet. Wo aber ist dieses Grundstück dann anzugeben?
    Und wie gehe ich mit den 4 verschiedenen Bodenrichtwerten um? Der erste wurde "abgeleitet" (12 €), die anderen 3 sind jeweils als landwirtschaftlich genutzte Fläche definiert (Acker/Grünland/Holzung, zwischen 0,35 und 0,80 €). Die Flächenanteile sind nicht aufgeschlüsselt. Daher weiß ich nicht, wie ich daraus zwei Werte erstellen könnte?

    Herzlichen Dank vorab,
    Kara

    #2
    Habe soeben das Finanzamt erreicht und alle Fragen klären können

    1. Ja, pro Aktenzeichen ein neues Formular anlegen
    2. Die Grundstücke sind keine wirtschaftliche Einheit, da sie jeweils ein eigenes Aktenzeichen haben
    3. Verpachtet an Photovoltaikanlage ist ein Sonderfall und wird in Rheinland-Pfalz wie folgt angesetzt: Bodenrichtwert für Ackerland x 3 (in meinem Fall heißt das: 0,80 € x 3 = Bodenrichtwert: 2,40 € - sowas kann man einfach nicht wissen

    Kommentar


      #3
      Die Grundstücke sind keine wirtschaftliche Einheit, da sie jeweils ein eigenes Aktenzeichen haben
      Das ist allerdings ein Totschlagargument.

      sowas kann man einfach nicht wissen
      Genauso ist das ! Deshalb danke für die Rückmeldung
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        noch was zur Photovoltaikanlage:
        Diese gilt tatsächlich nicht als landwirtschaftlich genutzte Fläche (anders als Windanlagen!), sondern wird dem Grundvermögen zugeordnet und muss entsprechend im Hauptvordruck angegeben und in der Anlage Grundstück genauer definiert werden.

        Kommentar

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