Eigentumsverhältnis

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  • HEB
    Neuer Benutzer
    • 11.10.2022
    • 2

    #1

    Eigentumsverhältnis

    Hallo Elsterer und Erlsterinnen,
    mit meinem Bruder und unseren Frauen teilen wir uns ein Haus mit Grundstück. Die jeweiligen Wohnungen sind entsprechend als Sondereigentum deklariert, dass Grundstück gehört uns zusammen.
    Sind wir nun eine "Bruchteilsgemeinschaft" oder jeder für sich "Ehepartner/eigetragene Lebensgemeinschaft"?
    Vielen Danke

    VG HEB
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    2 Eigentumswohnungen, 2 Ehepaare, 2 Steuererklärungen. Keine Bruchteilsgemeinschaft, wirtschaftliche Einheit ist die jeweilige Eigentumswohnung

    Kommentar

    • HEB
      Neuer Benutzer
      • 11.10.2022
      • 2

      #3
      OK, vielen Dank für die super schnelle Antwort.
      Und die Grundstücksfläche wird dann zur Hälfte angegeben in der Anlage Grundstück?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        Und die Grundstücksfläche wird dann zur Hälfte angegeben in der Anlage Grundstück?
        Ob es genau die Hälfte ist, ergibt sich aus der Teilungserklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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