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Grundsteuer RLP - Gemischte Baufläche / Sachwert ungenutzter Stallungen

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    Grundsteuer RLP - Gemischte Baufläche / Sachwert ungenutzter Stallungen

    Hallo,

    in der Ausfüllhilfe des FA ist unser (Wohn-)Grundstück als "baureifes Land/gemischte Baufläche" deklariert. Es handelt sich um ein ehemaliges Bauernhaus mit ungenutzter Scheune und Stallungen - also mit "Nichtwohngrundstücken". Wie schätze ich hier den Sachwert? Und wo finde ich die "Lageplan-Nummer"?

    Ein weiteres angrenzendes Grundstück wird ebenfalls so deklariert. Hier gibt es allerdings weder Haus noch Stallungen, sondern nur Garten ... ?

    Grüße,
    Kara

    #2
    Ist das Haus nicht bewohnbar oder warum kommst du auf Nichtwohngrundstück ?

    In der Regel gehört der Garten zum Haus, also zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Haus ist bewohnbar, aber die Stallungen sind ungenutzt. Und bei gemischter Baufläche müssen auch Angaben zum Sachwert der Nichtwohngrundstücke gemacht werden, bekomme ich eine Fehlermeldung, wenn ich die Seite überspringe.
      Das zweite Grundstück, das wir als Garten nutzen, hat ein eigenes Aktenzeichen. Es wurde vor ca. 20 Jahren als eigenes Baugrundstück festgesetzt, daher habe ich dafür ein eigenes Formular angelegt. Ist das nicht richtig?

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        #4
        Das zweite Grundstück, das wir als Garten nutzen, hat ein eigenes Aktenzeichen. Es wurde vor ca. 20 Jahren als eigenes Baugrundstück festgesetzt, daher habe ich dafür ein eigenes Formular angelegt. Ist das nicht richtig?
        Das ist dann in dem Fall schon richtig, das war aber in dem ersten Beitrag nicht klar erkennbar.

        Das Haus ist bewohnbar, aber die Stallungen sind ungenutzt.
        Das ist ein Wohngrundstück. Es gibt keine gewerblichen bzw. betrieblichen Nutzflächen. Abstellräume außerhalb der Wohnung rechnen auch nicht

        zur Wohnfläche. Dazu gehören auch ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude, die nur privat genutzt werden.

        Das findet man inzwischen auch in den FAQ von RLP: https://www.lfst-rlp.de/unsere-theme...aq-grundsteuer
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke, Charlie24

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            #6
            noch eine Ergänzung nach Rücksprache mit dem Finanzamt:
            Mein Problem ist entstanden, weil das Grundstück in der Ausfüllhilfe als "gemischte Baufläche" deklariert war und ich dann entsprechend in der Anlage als Grundstücksart "gemischt genutztes Grundstück" angegeben habe. Tatsächlich gilt das erste Grundstück einfach als Einfamilienhaus (ungenutzte Scheune und Stallungen sind "Abstellflächen" und zählen hier nicht), das zweite (Garten-)Grundstück als "unbebautes Grundstück". So einfach ist das und dann kommen auch keine Fehlermeldungen mehr!

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              #7
              Gemischte Baufläche ist eine Deklaration aus dem Liegenschaftskataster und hat nichts mit der Grundstücksart nach § 249 BewG zu tun.

              https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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