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Grundsteuer Nds. Resthof (privat) mit Nebengebäuden/Stallungen

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    #16
    Ich habe die Stallungen zum Teil für privat genutzte Garagen bzw. Abstellräume. Dann wären sie also auch bei Grundsteuer B, oder ??
    Dann gehören sie natürlich zum Grundvermögen. Meiner Meinung nach gilt der Freibetrag von 50 m² für die Garagen insgesamt,

    aber da habe ich auch schon andere Auslegungen gelesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo,

      den "Hinweis" hat man mir auch gegeben.

      Vielleicht steht ja zufällig ein Auto drin, dann wäre es als Garage zu werten...und das ist unabhängig vom Baurecht (muss also beim Bauamt nicht als Solche deklariert sein).

      Charlie24

      Wenn ich Deiner Argumentation folge und es ausfechten möchte:
      • Das eine Gebäude wird - wie vorher - als Stall genutzt, ergo keine Umnutzung
      • Ein Gebäude Stall und leer, ergo keine Umnutzung
      • Ein Gebäude als Heizungsraum und Abstellfläche, ergo keine Berücksichtigung (da
      Ich hatte ja geschrieben, dass ich zwei Aktenzeichen habe für ein Flurstück.
      1x Weide ohne Gebäude(Anlage A) und 1x Gebäudekomplex (Anlage B).

      Mach ich dann aus der Anlage A ein "bebautes Grundstück", damit die Gebäude (wenn dort auch nicht drauf stehend) dort mit angerechnet werden,
      nehme ich das Aktenzeichen der bebauten Fläche und ergänze sie um Anlage A?
      oder führe ich die Gebäude gar nicht auf, da als Land-Forstwirtschaftlichen Ursprungs sowieso nirgends zu berücksichtigen?

      Gruß & Dank

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        #18
        Zitat von Charlie63 Beitrag anzeigen
        Hallo, auch ich ein Niedersachse, Micha N. schreibt, dass er die Auskunft erhalten hat, dass die ehemaligen Stallungen als Nebengebäude der Grundsteuer B zuzuordnen sind. Ich habe die Stallungen zum Teil für privat genutzte Garagen bzw. Abstellräume. Dann wären sie also auch bei Grundsteuer B, oder ?? Die Freifläche von 50 qm gilt die insgesamt
        für Garagen oder für jede der Garagen einzeln ?
        Gruß Charlie 63
        Hier findet man für Nds. eine Erläuterung auf S.6.

        50qm in Summe pro zugehörigem Wirtschaftsteil. bei einem Einfamilienhaus halt nur einmal, bei einem Haus mit 6 Wohneinheiten dann 6x.

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          #19
          50qm in Summe pro zugehörigem Wirtschaftsteil. bei einem Einfamilienhaus halt nur einmal, bei einem Haus mit 6 Wohneinheiten dann 6x.
          Aber nur, wenn das Wohnungseigentum ist, also 6 wirtschaftliche Einheiten vorliegen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Ein Gebäude als Heizungsraum und Abstellfläche, ergo keine Berücksichtigung (da
            Da was ? Das Problem ist die vermurkste Nebengebäuderegelung mit den 30 m², das macht sowohl in Bayern wie in Niedersachsen Probleme.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Charlie24
              "...da Abstellraum ausserhalb der Wohnung sollte es heißen" (analog Keller-Ersatz)
              Aber wie gehe ich mit dem Rest um?

              Mach ich dann aus der Anlage A (NiGrSt 3/LuF) ein "bebautes Grundstück", damit die Gebäude (wenn dort auch nicht drauf stehend) dort mit angerechnet werden,
              nehme ich das Aktenzeichen der bebauten Fläche und ergänze sie neben der Anlage B (NiGrSt 2) um Anlage A? (gar zwei Erklärungen für ein Aktenzeichen -aber kein Gebäude aufführen, da keine Umnutzung?)
              oder führe ich die Gebäude gar nicht auf, da als Land-Forstwirtschaftlichen Ursprungs sowieso nirgends zu berücksichtigen?

              Gruß & vielen Dank für das Führen durch den Dschungel
              Zuletzt geändert von Micha N.; 27.01.2023, 14:42.

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                #22
                Charlie24 please

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