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Ausfüllen Grundsteuererklärung - ein Flurstück mit 2 EFH in Bayern

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    Ausfüllen Grundsteuererklärung - ein Flurstück mit 2 EFH in Bayern

    Hallo miteinander,

    ich habe eine Frage zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Ich habe bis jetzt leider hier im Forum keine Antwort auf meine Frage gefunden.

    Im Service-Zentrum des Finanzamts habe ich eine andere Aussage erhalten als von der telefonischen Hotline. Beide Stellen wussten eigentlich nicht genau, wie es auszufüllen ist.


    Ich bin Alleineigentümer eines Flurstücks mit 1784qm und den darauf befindenden 2 Einfamilienhäusern mit jeweils 139qm und 121qm Wohnfläche. Das Grundstück ist nicht geteilt.
    Ich soll jetzt für jedes Haus eine eigene Grundsteuererklärung abgeben. Soweit ist alles klar.
    Aber bei der Anlage Grundstück kann mir bis jetzt niemand wirklich helfen.

    Deshalb ist meine Frage, was muss ich bei den Anlagen Grundstück Zeile 6 Nr. 17/18 (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner) jeweils eingeben bzw. wie wird das zusammengerechnet werden.



    Liebe Grüße
    Carolin

    #2
    Ich soll jetzt für jedes Haus eine eigene Grundsteuererklärung abgeben. Soweit ist alles klar.
    Du hast also auch 2 Aktenzeichen, nehme ich an ?

    Die Zerlegung und Zuordnung der Flurstücksflächen zu den Bewertungsobjekten musst du selbst vornehmen, da mischt sich das Finanzamt

    normalerweise nicht ein. Die kannst dich an der Lage der Häuser im Flurstück orientieren oder auch an den Wohnflächen. Es ist ja nur eine

    virtuelle Teilung, auch eine Halbteilung ist zulässig. Wenn du aus bestimmten Gründen keine Halbteilung haben willst, dann nimmst du als

    Nenner für die Zeile 6 der Anlage Grundstück die Gesamtfläche von 1784 m² und als Zähler dann den m²-Anteil, den du dem jeweiligen

    Haus zuordnen möchtest. Die Äquivalenzwerte für Grund und Boden werden aufgrund deiner Aufteilung auf die beiden Einheiten aufgeteilt,

    Falls es Garagen und andere Nebengebäude gibt, muss man die auch zuordnen und zwar möglichst so, dass man unter den Freigrenzen

    von 50 m² bzw. 30 m² bleibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, vielen Dank für die super schnelle Antwort. Ja ich habe 2 Aktenzeichen, deshalb soll ich 2x eine ganze Erklärung (Hauptantrag mit Anlage Grundstück) abgeben.

      Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann kann ich entweder in eine Anlage Zähler: 139 und Nenner: 1784 qm und in die andere Anlage Zähler: 121 und 1784 qm eingeben.

      Ich hätte auch kein Problem das Grundstück virtuell Hälfte /Hälfte zu teilen, dann könnte ich es anderes ausfüllen und trage bei Nr. 16 immer 892 qm und dann bei Zähler immer 1 und Nenner 2 in beide Anlagen ein.

      Wenn ich es richtig verstanden habe, dann brauche ich meine beiden Garagen und Schuppen nicht zu berücksichtigen, weil sie unter 50qm und 30qm sind Gott sei Dank .

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        #4
        ... dann kann ich entweder in eine Anlage Zähler: 139 und Nenner: 1784 qm und in die andere Anlage Zähler: 121 und 1784 qm eingeben.
        Nein, das wäre sicher falsch. Analog der Wohnflächen bedeutet, die 1784 m² so zu verteilen, dass sie zu 100% verteilt sind, Für das größere Haus wäre

        der Zähler 954 und für das kleinere dann 830. Nur dann sind die 1784 m² zu 100% verteilt. Du musst in jeder Erklärung die volle amtliche Flurstücksfläche

        eintragen, die Anteile berechnet das Finanzamt über die Angaben zu Zähler und Nenner in Zeile 6 selbst. Was Garagen etc. angeht, muss man die Bayern

        schon erfassen, darf aber als Nutzfläche 0 m² eintragen. Hier ist ein Beispiel zu finden: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Habe ich die Möglichkeit es wie folgt anzugeben?

          eine Anlage Zeile 6 Nr. 17 Zähler 139 (Wohnfläche 1. EFH) und Nr. 18 Nenner 260
          und die andere Anlage Zeile 6 Nr. 17 Zähler 121 (Wohnfläche 2.EFH) und Nr. 18 Nenner 260

          Habe ich dann beim Hauptantrag Zeile 30 auch die jeweiligen Anteile wie in der Anlage anzugeben oder ist da wieder was anderes anzugeben?


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            #6
            eine Anlage Zeile 6 Nr. 17 Zähler 139 (Wohnfläche 1. EFH) und Nr. 18 Nenner 260
            und die andere Anlage Zeile 6 Nr. 17 Zähler 121 (Wohnfläche 2.EFH) und Nr. 18 Nenner 260
            Das wäre natürlich eine mathematisch zulässige Variante, wobei da immer die Gefahr besteht, dass ein Finanzbeamter nicht versteht,

            wie der Nenner 260 zustande kommt. Es sind ja 2 voneinander unabhängige Erklärungen. Es kann aber sein, dass die Erklärungen

            nie ein Mensch zu Gesicht bekommt. In Zeile 30 HV musst du deine persönlichen Anteile an den wirtschaftlichen Einheiten angeben,

            als Alleineigentümer musst du da 1 und 1 eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              okay, gut das habe ich verstanden. Aber wie ich dachte, ist doch nur wichtig, dass das Verhältnis und am Ende 1/1 zusammengerechnet werden kann, damit ich Eigentümer des ganzes Grundstücks bin.

              wie kommt dann die oben als Möglichkeit angegebenen Zähler 954 und 830 zustande, die dann zusammen die 1784qm ergeben? Gibt es dazu einen Berechnung oder hast du diese einfach überlegt, wie es sein könnte?

              Ich will nur alles richtig verstanden und berücksichtigt haben

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                #8
                wie kommt dann die oben als Möglichkeit angegebenen Zähler 954 und 830 zustande, die dann zusammen die 1784qm ergeben? Gibt es dazu einen Berechnung oder hast du diese einfach überlegt, wie es sein könnte?
                Das habe ich anhand der Prozentanteile der Wohnflächen der Häuser an der Gesamtwohnfläche ausgerechnet und einen Wert auf volle m² gerundet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Darf ich fragen, wie da die konkrete Rechnung ist, zur Verständnis? Das wäre super, wenn ich noch eine Rückmeldung bekommen könnte. Lieben Dank für die wirklich schnellen Antworten und der Ausdauer, bestimmte manchmal einfache Frage zu beantworten

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                    #10
                    Darf ich fragen, wie da die konkrete Rechnung ist, zur Verständnis?
                    Ich speichere das bei der Vielzahl der Anfragen hier zwar nicht ab, aber es ist doch recht einfach auszurechnen.

                    139 m² von 260 m² sind 53,46%. Die 1784 m² mit diesem Prozentwert multipliziert ergibt 953,75 m². Die habe ich

                    auf 954 aufgerundet, es bleiben noch 830 für das kleinere Haus übrig.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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