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Grundsteuer Saarland - Zwei-FH, einzelne zusätzl. VZimmer DG - wie angeben?

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    Grundsteuer Saarland - Zwei-FH, einzelne zusätzl. VZimmer DG - wie angeben?

    Hallo und guten Tag,

    ich besitze ein Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Das DG gehört zu keiner der beiden Wohnungen und ist durch das gemeinsame Treppenhaus erreichbar. Im DG befinden sich zwei Zimmer, ein Bad und ein Abstellraum. Nun weiß ich nicht, wie ich dieses Stockwerk bzw. die Räume angeben soll. Ich habe mir folgendes laienhaft zurechtgelegt:
    Obwohl es sowohl die Größe (ca. 55 qm) und der Zustand der Räume vermuten lassen, ist die Etage nicht als "separate Wohnung" anzusehen. Der Grund: hier ist keine Küche vorhanden (auch keine Anschlüsse), ein autarkes Wohnen ist hier nicht möglich.
    Somit müssten die Räume einzeln angegeben werden.

    Der Abstellraum wurde bisher immer als "Kellerersatzraum" der Wohnung im ersten Geschoss zugeteilt. Daher ist dieser m.E. nicht zu berücksichtigen (weder im DG als auch im 1.OG). Ebenso die dazugehörige Diele.
    Die beiden anderen Räume wurden immer so genutzt, wie sie gerade gebraucht wurden (zusätzliches Kinderzimmer zur Wohnung EG oder Trainingsraum, Bügelzimmer zur Wohnung 1.OG. Das Bad, je nachdem wer es braucht. Wir sind da sehr flexibel.
    Ich würde daher die beiden Wohnungen und als zusätzlichen Wohnraum die 2 Zimmer, unter Berücksichtigung der Dachschrägen, inkl. der Quadratmeter des Bades angeben.

    Ist hier jemand so nett und kann mir sagen, ob ich damit richtig liege? Leider habe ich nirgends etwas passendes gefunden. Ich möchte nichts unter den Tisch fallen lassen, aber auch nicht mehr angeben als sein muss.

    Vorab schon mal vielen Dank fürs lesen!

    #2
    Ganz so einfach ist es bei bestimmten Räumen außerhalb einer Wohnung tatsächlich nicht. Ob man jetzt einen Raum als Abstellraum oder

    als Kellerersatzraum außerhalb einer Wohnung deklariert, ist zwar nicht kriegsentscheidend, aber bei Räumen, die dauerhaft als Aufenthaltsräume

    genutzt werden und bauordnungsrechtlich auch so genutzt werden dürfen, muss man sich dann doch festlegen, welcher der Wohnungen sie konkret

    zugeordnet werden. Die Mieten unterscheiden sich bei den Größenklassen doch erheblich, das gilt auch für das Saarland: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Lieber Charlie24, herzlichen Dank für die Antwort.

      Wenn es tatsächlich darum geht, welches Zimmer, welchem Stockwerk zugeordnet ist, dann wird es komplizierter. Vorab gibt es zu erwähnen, dass zur Zeit und auch in nächster Zukunft keine Wohnung vermietet ist/wird. Meine Mutter wohnt mit Wohnrecht im EG, meine Familie im 1.OG.
      Tatsächlich habe ich in den Unterlagen des Hauses gesehen, dass ein Zimmer dem 1.OG zugeordnet ist.
      Dies resultiert wohl aus einer ursprünglichen Vermietung, da das Haus zeitgleich von meinen Eltern und den Mietern bezogen wurde und nach ca. 2 Wochen bereits der Vater der Mieterin sich nicht mehr selbst versorgen konnte und mit einzog. So bot sich dieses Zimmer an und wurde auch als Wohnraum eingetragen.
      Was ich nun leider gar nicht nachvollziehen kann, ist, dass das 2. Zimmer (ca. 3 x größer als das andere) nicht aufgeführt wird bzw. somit wohl nie als "Wohnraum" genehmigt wurde. Und somit auch keiner Etage zugeordnet ist. Im Bauplan sind die Zimmer als "normale" Zimmer geplant und wurden auch entsprechend ausgebaut (Fenster, Heizung, Deckenhöhe...alles vorschriftsmäßig).

      Ich hatte zwar mal kurz daran gedacht, nur die als Wohnraum deklarierte Fläche anzugeben, dies aber wegen der Nutzung der Räume wieder verworfen. Zumal das Schreiben aus dem 60er Jahren ist.
      Aktuell haben wir in dieser Etage ein 2. Kinderzimmer für unsere eine! Tochter und in dem anderen Zimmer ist eine Fitnessecke, eine private Büro-/Computerecke und ein Bügelbereich. Also keines der Zimmer wird täglich genutzt.

      Heißt das nun, dass nur das eine "offizielle" Zimmer angegeben werden muss. Und dann auch nicht als separates Zimmer, sondern zur Wohnung 1. OG gehörend.
      Also die Quadratmeter einfach dort mit eingerechnet?

      Dann stellt sich noch die Frage nach dem Bad (4 qm) und dem 2. Zimmer. Wenn kein offizieller Wohnraum, dann nicht angeben? Darf dies dann überhaupt so von uns genutzt werden oder müsste beim Bauamt ein Antrag gestellt werden und später nachgemeldet?

      Ich bin hier fast am verzweifeln. Es handelt sich um mein Haus und ich kenne dieses Haus / Wohnräume nicht anders. Darum hatte ich mit solchen Schwierigkeiten nicht gerechnet und mich jetzt erst durch diese über 50 Jahre alten Unterlagen gewühlt. Leider ist meine Mutter (85), die alles selbst gemanagt hat und wirklich jedes wieso und weshalb dieses Hauses weiß, seit einiger Zeit dement und kann bei den Fragen, die sich gerade stellen, nicht behilflich sein.

      LG C.K.F.SL

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        #4
        Man sollte sich jetzt nicht den Kopf wegen dieser Erklärung zermartern. In unserem ziemlich großen Einfamilienhaus gibt es inzwischen auch

        einige Zimmer, die nicht dauernd bewohnt sind. Manche sind es überhaupt nicht mehr, trotzdem gehören die nach wie vor zur Wohnfläche.

        Auch unser Hausarbeitsraum wird nicht täglich benutzt, trotzdem musste ich den erklären, der legt nun mal nicht im Keller. Bei einem

        Zweifamilienhaus muss man sich m. E. wegen der Zuordnung zu einer bestimmten Wohnung hauptsächlich wegen der unterschiedlichen

        Mieten bis 100 m² und über 100 m² Gedanken machen, deshalb habe ich auf die Anlage zum BewG verlinkt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, dann weiß ich ja schon mal, dass ich die Zimmer in der Erklärung nicht als "weiteren Wohnraum" angebe, sondern die Quadratmeter bei einer oder beiden Wohnungen entsprechend mit einbeziehe. Somit bin ich einen großen Schritt weiter.
          Da die Zeit zur Abgabe drängt, werde ich beide Zimmer und Bad als Wohnraum ansehen (was sie m.E. auch sind) und mir einen Termin beim Bauamt zur Klärung holen. Sonst steht meine Tochter irgendwann vor der selben Misere.

          Ich danke Ihnen wirklich sehr für Ihre Zeit und Mühe.

          Liebe Grüße
          C.K.F.SL

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