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Bodenrichtwert NRW Grundsteuer B in Verbindung mit Grundsteuer A Landwirtschaft

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    Bodenrichtwert NRW Grundsteuer B in Verbindung mit Grundsteuer A Landwirtschaft

    Hallo zusammen, ist es richtig, dass wir von der gesamten Fläche der Hofstelle die wir in der Erklärung A abgeben, die privat genutzte Fläche abziehen müssen und diese in Grundsteuer B erfassen? Wenn ja, betrifft das die Grundflächen für das private Wohnhaus, die Privatwege, die privaten Gärten, private Rasenflächen, priv. Garagen?

    Gibt es für diese jeweils eigene Bodenrichtwerte oder fällt das alles unter dem Bodenrichtwert für Wohnbaufläche? Uns widerstrebt das, wir haben privat tatsächlich nur ein privates Wohnhaus und private Rasenflächen, keine Garage, keinen Privatweg etc. Sprich gilt für die private Rasenfläche ggf. der Bodenrichtwert lt. Grundsteuer Geodaten von Grünland oder tatsächlich auch der von Wohnbaufläche, obwohl es für uns von der Bedeutung her keine Wohnbaufläche ist, oder ziehen wir von der Hofstelle aus der Erklärung A nur die Grundfläche für das Wohngebäude heraus?

    Wie sieht das mit einer Hofeinfahrt aus, die man sowohl zur Erreichung des Privatgebäudes nutzt, aber auch um auf die landwirtschaftlichen Flächen zu bewirtschaften bzw. die Hofstelle bzw. die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude zu erreichen? Wo bzw. wie wird dieser Weg erfasst?

    Ich hoffe, jemand hat für unsere Fragen eine Lösung, bzw. Antwort. Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Gismo1; 11.10.2022, 17:41.

    #2
    die privat genutzte Fläche abziehen müssen und diese in Grundsteuer B erfassen? Wenn ja, betrifft das die Grundflächen für das private Wohnhaus, die Privatwege, die privaten Gärten, private Rasenflächen, priv. Garagen?
    Das ist richtig. Der Wohnteil samt Umgriff muss beim Grundvermögen erfasst werden. Natürlich gilt der Bodenrichtwert der Wohnbaufläche auch für den Rasen.

    Warum sollte da bei einer Hofstelle etwas anderes gelten als bei jedem privaten Einfamilienhaus ? So eine gemeinsame Zufahrt kann man virtuell aufteilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie 24, gibt es auch etwas vom Grundvermögen, was nicht zum Bodenrichtwert der Wohnbaufläche oder mit einem anderen Bodenrichtwert bemessen wird? Ich frag mich das nur, da es lt. Grundsteuer-Geodaten für Grundsteuer B noch andere Bodenrichtwerte gibt. Zum besseren Verständnis, wann kommen/kämen die denn zum Tragen, die mit orange, grün und schwarz ausgewiesen sind.
      Was bedeutet eine gemeinsame Zufahrt virtuell aufteilen?

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        #4
        Zum besseren Verständnis, wann kommen/kämen die denn zum Tragen, die mit orange, grün und schwarz ausgewiesen sind.
        Da es in jedem Bundesland eigene Regeln gibt, habe ich da wirklich nicht den Überblick.

        Was bedeutet eine gemeinsame Zufahrt virtuell aufteilen?
        Man ermittelt die Flächen, die insgesamt als Zufahrt genutzt werden und ordnet sie nach dem Verhältnis der Wohnbauflächen zu den Flächen

        der Hofstelle anteilig den beiden Nutzungen zu.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Könnte ich die Regeln denn für NRW irgendwo nachlesen? Ich recherchiere schon seit Wochen, bei der Hotline vom Finanzamt konnte man mir nicht weiterhelfen, bin dann 24 Stunden später von einer Sachbearbeiterin zurückgerufen worden, die mir das nicht beantworten konnte oder wollte und mich dann an die Steuerberatung verwiesen hat. Habe dann bei der landwirtschaftlichen Buchungsstelle angerufen und die erteilen keine Auskunft ohne Mandat.
          Bedeutet das, niemand der Grundsteuer A und B machen muss, kann das ohne Steuerberater machen oder geht das Risiko ein, ggf. fehlerhafte Meldungen zu erstellen oder hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet?

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            #6
            Für die Grundsteuer A haben die Bodenrichtwerte ja keine Bedeutung. In der Erklärung für die Landwirtschaft sind nur die Nutzungen und die Ertagsmesszahlen

            nach dem Liegenschaftskataster anzugeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Das weiß ich, das war ja auch nicht meine Frage! Meine Frage bezog sich ja auch auf Grundsteuer B und die Bodenrichtwerte die es lt. Grundsteuer-Geo-Daten Grundsteuer B im Flurstück gibt, wann welche berücksichtigt werden müssen. Sie hatten mir doch vorhin gesagt, da hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln und ich wüßte gerne, wo ich dieses für NRW nachlesen kann.

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                #8
                ich wüßte gerne, wo ich dieses für NRW nachlesen kann.
                Ich habe mir diese Farbkodierungen in NRW mal bei verschiedenen Landkreisen im ländlichen Raum angesehen. Eigentlich steht doch

                bei jeder Farbe dabei, für welche Flächennutzung der jeweilige BRW gültig ist Grün für Forstwirtschaft, braun (orange) für Landwirtschaft,

                manchmal unterschiedlich für Acker und Grünland usw. M. E. ist klar, dass für den Wohnteil eines landwirtschaftlichen Betriebs der BRW

                für Wohnbauflächen anzuwenden ist und zwar für die gesamte auf den Wohnteil entfallende Fläche des Hofgrundstücks.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich frage mich jedoch, warum werden bei den Grundsteuer-Geodaten zur Grundsteuer B auch Bodenrichtwerte für die Forstwirtschaft, Grünland und Acker angegeben, wenn es doch lt. Grundsteuer B nur den BRW für die Wohnbaufläche geben kann? Oder verstehe ich da was miss, da es doch in einer früheren Antwort hieß, das alles was aus der Landwirtschaft herausgezogen werden muss, und in die Grundsteuererklärung B übernommen werden muss, zum Grundvermögen zählt, (auch Garten, Rasenflächen, Garagen, Stellplätze, Wohngrundfläche, Terassen, ) und alles unter dem BRW von Wohnbaufläche läuft. Warum gibt es dann unter Grundsteuer B auch andere BRW wenn die nie in Frage kommen können wie gerade die für die Grünfläche?

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                    #10
                    Warum gibt es dann unter Grundsteuer B auch andere BRW wenn die nie in Frage kommen können wie gerade die für die Grünfläche?
                    Eine Rasenfläche ist nun mal kein Grünland, die wird ja auch nicht landwirtschaftlich genutzt. Warum man in NRW auch bei eindeutigen Landwirtschaftsflächen

                    im ländlichen Raum immer alle denkbaren Bodenrichtwerte angezeigt bekommt, weiß ich persönlich auch nicht. Die Frage kann vielleicht die Geschäftstelle

                    des Gutachterausschusses beantworten. Vielleicht macht man es nur, weil es diese Daten vielerorts gibt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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