Hallo zusammen,
ich hänge bei der Angabe der Daten zur Garage und brauche eure Hilfe.
Sachlage: Grundstück in Brandenburg mit 2 Familienhaus (jede Familie ist auch für seine Wohnung Eigentümer und wird im Grundbuch als Wohnungsteileigentum mit prozentualen Anteilen von 30/100 und 70/100 geführt). Es existieren 2 Grundbuchblätter und zwei Aktenzeichen. Also jeder macht seine eigene Grundsteuererklärung mit der Grundstücksart Wohnungseigentum für seine 30 bzw. 70%. Korrekt?
Nach der damaligen Teilung des Grundstücks wurde dann von Eigentümer 1 eine Doppelgarage auf dem Grundstück gebaut, die jedoch nicht im Grundbuch eingetragen und damit keinem der beiden Eigentümern explizit als Sondereigentum zugeordnet wurde. Also ist das dann Gemeinschaftseigentum? Was muss jetzt beim Besitz von Garagen in Elster eingetragen werden? Eigentümer 1 und 2 tragen jeweils 1 Garagenstellplatz ein? Prozentuale Zuordnung von 30% und 70% geht ja hier nicht. Oder wird das gar nicht angegeben weil kein Eintrag im Grundbuch besteht und es damit kein zugeordnetes Sondereigentum ist? Eingezeichnet und damit bekannt ist die Garage in dem Flurstück. Ich stehe hier irgendwie auf dem Schlauch. Es wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Abend.
ich hänge bei der Angabe der Daten zur Garage und brauche eure Hilfe.
Sachlage: Grundstück in Brandenburg mit 2 Familienhaus (jede Familie ist auch für seine Wohnung Eigentümer und wird im Grundbuch als Wohnungsteileigentum mit prozentualen Anteilen von 30/100 und 70/100 geführt). Es existieren 2 Grundbuchblätter und zwei Aktenzeichen. Also jeder macht seine eigene Grundsteuererklärung mit der Grundstücksart Wohnungseigentum für seine 30 bzw. 70%. Korrekt?
Nach der damaligen Teilung des Grundstücks wurde dann von Eigentümer 1 eine Doppelgarage auf dem Grundstück gebaut, die jedoch nicht im Grundbuch eingetragen und damit keinem der beiden Eigentümern explizit als Sondereigentum zugeordnet wurde. Also ist das dann Gemeinschaftseigentum? Was muss jetzt beim Besitz von Garagen in Elster eingetragen werden? Eigentümer 1 und 2 tragen jeweils 1 Garagenstellplatz ein? Prozentuale Zuordnung von 30% und 70% geht ja hier nicht. Oder wird das gar nicht angegeben weil kein Eintrag im Grundbuch besteht und es damit kein zugeordnetes Sondereigentum ist? Eingezeichnet und damit bekannt ist die Garage in dem Flurstück. Ich stehe hier irgendwie auf dem Schlauch. Es wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Abend.
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