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Doppelgarage bei Wohnungseigentum ohne Eintrag im Grundbuch

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    Doppelgarage bei Wohnungseigentum ohne Eintrag im Grundbuch

    Hallo zusammen,
    ich hänge bei der Angabe der Daten zur Garage und brauche eure Hilfe.

    Sachlage: Grundstück in Brandenburg mit 2 Familienhaus (jede Familie ist auch für seine Wohnung Eigentümer und wird im Grundbuch als Wohnungsteileigentum mit prozentualen Anteilen von 30/100 und 70/100 geführt). Es existieren 2 Grundbuchblätter und zwei Aktenzeichen. Also jeder macht seine eigene Grundsteuererklärung mit der Grundstücksart Wohnungseigentum für seine 30 bzw. 70%. Korrekt?

    Nach der damaligen Teilung des Grundstücks wurde dann von Eigentümer 1 eine Doppelgarage auf dem Grundstück gebaut, die jedoch nicht im Grundbuch eingetragen und damit keinem der beiden Eigentümern explizit als Sondereigentum zugeordnet wurde. Also ist das dann Gemeinschaftseigentum? Was muss jetzt beim Besitz von Garagen in Elster eingetragen werden? Eigentümer 1 und 2 tragen jeweils 1 Garagenstellplatz ein? Prozentuale Zuordnung von 30% und 70% geht ja hier nicht. Oder wird das gar nicht angegeben weil kein Eintrag im Grundbuch besteht und es damit kein zugeordnetes Sondereigentum ist? Eingezeichnet und damit bekannt ist die Garage in dem Flurstück. Ich stehe hier irgendwie auf dem Schlauch. Es wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Abend.

    #2
    Wohnungseigentum ist jedenfalls korrekt. Gibt es denn, was die Nutzung der Garage angeht, keinerlei Vereinbarungen ? Wenn sie nur der nutzt,

    der sie gebaut hat, muss der die Anzahl der Stellplätze auf Seite 5 Teilseite 2 von GW2 angeben. Dann wird sie dem Nutzer zugeordnet, was

    ja nicht ungerecht ist. Weglassen ist mindestens Steuerverkürzung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Da beide Eigentümer verwandt sind, ist bisher alles auf Absprache geregelt worden. Genutzt wird von jedem Eigentümer je 1 Stellplatz. Also reell wäre 1/1. Ich war nur verunsichert, ob man das so angeben kann wenn nichts dazu im Grundbuch steht. Weggelassen hätte ich es nur, wenn das so sein muss, aber ich lese aus deiner Antwort, dass es für die Angabe in der Grundsteuererklärung nicht relevant ist, ob die Garage im Grundbuch steht oder nicht. Es sollte also jeder der Eigentümer 1 Garage eintragen, korrekt?

      Freundliche Grüße
      Duriana

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        #4
        Es sollte also jeder der Eigentümer 1 Garage eintragen, korrekt?
        Genauso ist das ! Jeder gibt 1 Stellplatz an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen. Schönen Abend noch.

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