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Wie trägt man Gartengrundstücke ein/ welches Formular muss verwendet werden ?

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    Wie trägt man Gartengrundstücke ein/ welches Formular muss verwendet werden ?

    Hallo allerseits,
    nach nun mehr als 4 Stunden Google und Elster Geklicke muss ich meine Fragen an das Team hier im Forum stellen.

    Ich habe alleinig ein Gartengrundstück in Besitz mit Flurnummer in BW. Aktuell ist es circa 800m² groß mit einer Laube kleiner 24m² Überdachung. Größe Richtwert Steuer Vorgangsnummer ist bekannt, Grundbuchblatt Flur & Zähler gibt es nicht.. Es ist seither als Grundsteuer B nach Bescheid gerechnet worden. Keine Nutzung landwirtschaftlich oder Gemüseanbau kommerziell oder ähnlich(vor über 25 Jahren gewerblich genutzt worden, seitdem nicht mehr) . Nur 2 Obstbäume und Wiese + Laube sind vorhanden. Es müsste doch somit Freizeitgartenfläche sein bzw. Kleingartenfläche. Als Teiler gebe ich 1/1 an als einziger Besitzer. Bei 11 enthalten in habe ich auch schon alles ausprobiert, ohne Erfolg. Es kommen immer wieder Fehler, mal fehlt GW2 dann mal GW3.

    Welche Formulare muss ich anwählen um dieses Gartengrundstück einzugeben. Ich erhalte immer wieder eine Fehlermeldung egal ob ich nur GW2 oder GW3 Land /Forstwirtschaft anwähle und ausfülle. Selbst wenn ich GW2 und GW3 ausfülle meckert das System ständig das ein Dokument fehlt oder eine Flurstücksnummer nicht eingetragen werden muss. Grundstück

    Es ist immer eine bunte Mischung aus folgenden Fehlern :
    Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Angaben auf der Anlage Grundstück sind daher nicht zulässig, es ist stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden.

    oder
    Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen.

    oder
    Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zur Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Bezug auf die Anlage Grundstück genommen. Laut der angegeben Art der wirtschaftlichen Einheit handelt es sich aber um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, so dass Angaben auf der Anlage Grundstück und Bezüge auf die Anlage Grundstück nicht zulässig sind.

    Was ich hier benötige ist einfach folgendes . Welche Dokumente muss ich ausfüllen und welche nicht.Hab ich Recht das ich die Grunsteuer A bekommen müsste? Es ist so mühsam jedes Mal die Daten einzugeben. Einen telefonischen Support gibt es nicht. Ich versuche seit 6 Wochen jeden Tag anzurufen und es kommt immer nur ein Band. Es ist so frustrierend und man fühlt sich alleine gelassen. Alles wird auf den kleinen Bürger abgeschoben und dabei noch gedroht mit Bußgeldern wenn man diese Bürokratie nicht sofort innerhalb weniger Wochen ausgefüllt zurückschickt.
    Bitte kann mir jemand helfen ...ich schreibe dann auch gerne zurück

    #2
    Eine Flurstücksnummer braucht man und die sollte auch in dem Infoschreiben stehen, das in Baden-Württemberg verschickt wurde.

    Das ist alles Grundsteuer B, zur Land- und Forstwirtschaft wurden in BW noch keine Infos verschickt.

    Auszufüllen sind GW1 und GW2, die Anlage GW3 darf nicht beigefügt werden, nur die Anlage GW2.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok alles klar. Vielen Dank Charlie24.Ich habe eine Flurstücksnummer, klar. Ich verstehe also: alle Gartengrundstücke sind automatisch B also ? Und das bleibt dann wohl auch so ? Ich dachte das man Gartengrundstücke nur in GW3 definieren kann und nicht in GW2.Nur in GW3 kann man doch die Beschaffenheit Kleingarten Geringstland Gemüseanbau etc... auswählen. Ist es denn ausgeschlossen das die Steuer nicht doch nach A erfolgen sollte, wenn gar kein gewerblicher Hintergrund besteht ? Ich werde zum m Wochenende mich nochmal hinsetzen und diesen Wahnsinn von vorne noch mal eingeben, in der Hoffnung das nicht schon wieder Fehler kommen. Unter dem Kommentarfeld/Mitteilungsfeld macht es aber schon Sinn sich nach Steuer A eingruppieren zu lassen oder ? Vielen Dank nochmals für die schnellen Antworten.

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        #4
        Grundstücksgrößen von unter 1000 m² und die Bebauung mit einer Laube sprechen eher für einen privaten Garten als für Landwirtschaft.

        Vielleicht besteht eine Möglichkeit der Umgliederung, aber im Moment läuft es offenbar unter Grundsteuer B. Hier ein Auszug aus einer Anleitung,

        wobei man da noch prüfen müsste, ob die Regelungen in BW exakt die Gleichen wie im Bund sind. Vom Formular her sieht es so aus.

        Kleingarten.jpg

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Dankeschön Charlie24. So sehe ich es auch. Es ist eine Kleingartenanlage, also müsste ich GW3 ausfüllen dürfen. Aber dies geht im Moment ja nicht wegen diverser Fehlermeldungen. Mich wundert nur das es nicht noch andere User gibt denen es genauso geht. Einen Support vom Amt unter der Hotline gibt es seit 6 Wochen nicht. Es ist ständig ein Band mit Ansage. Vorrausgesetzt ich hab GW1+GW2 ausgefüllt und versenden können, hab ich sonst keine Chance diesen Mißstand zu melden per Grundsteuerformular. Ich stehe somit in der Sackgasse ...Danke für die Mühe und Hilfe

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            #6
            Mein Fall ist ähnlich, und doch anders:

            Ich habe ein Grundstück von 2500 m2 in Baden-Württemberg, unbebaut (bis auf eine Hütte, siehe unten), und von den Behörden als "Grünland" ausgewiesen. Es gibt keinerlei Erschließung (wie etwa Strom oder Wasser), nur natürlich einen Zufahrtsweg (Feldweg für die landwirtschaftliche Nutzung der Wiesen drumherum).

            Ich finde in den Geo-Datenbanken des Landes BW dazu (bei Grundsteuer B) einen Bodenrichtwert von 35 Euro.
            Ich finde aber auch in der Geodatenbank für Grundsteuer A (Landwirtschaft) eine Ertragsmesszahl 1284 ausgewiesen.

            Nutzung:

            Die Nutzung des Grundstücks (dort wo kein Baumbestand) ist: zweimahdige Wiese; Verwendung des Heus dann ggf. zur Fütterung von Schafen der Nachbarn (üblicherweise kostenlose Überlassung). Außerdem gibt es zwei kleine Zwetschgenbäume und zwei Nussbäume sowie ausgedehnte Gehölzstreifen. Wir bewirtschaften das Grundstück extrem naturnah.

            Auf dem Grundstück befindet sich eine kleine Hütte (ca. 9 m2 Fläche, fensterlos), die ausschließlich zur Aufbewahrung von Gerätschaften dient.

            Wir sind mit diesem Grundstück bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angemeldet, sprich versichert (kostet ca. 100 Euro im Jahr).

            Fragen:

            Gehe ich demnach richtig davon aus, dass ich hier das Formular für Landwirtschaftliche Betriebe auszufüllen habe?

            Gehe ich außerdem richtig davon aus, dass Grundsteuer A (Agrar) regelmäßig weniger ist als Grundsteuer B (Bauland)?
            Zuletzt geändert von chgeiselmann; 13.10.2022, 00:27.

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