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Grundsteuer NRW - 2 Eigenttümer, einer im Pflegeheim

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    Grundsteuer NRW - 2 Eigenttümer, einer im Pflegeheim

    Hallo.

    Mit google komme ich nicht wirklich weiter, vielleicht können wir das Thema hier besprechen.

    Ein Zweifamilienhaus, meine Mutter wurde umgemeldet, lebt seit einem Jahr im Pflegeheim, ist jedoch immer noch Besitzerin ihrer Wohnung.

    Meine Eltern trugen von Beginn an, ab unserem Anbau, den größeren Teil der Grundbesitzabgaben. Nach einem Jahr habe ich das mithilfe der Nebenkostenabrechnung wieder ausgeglichen.

    Meine Frage. Da meine Mutter den größeren Teil bezahlt, sie von der Stadt auch Post mit den Grundbesitzabgaben erhält, beginne ich die Grundsteuererklärung mit ihrer Wohnung und ihrem Namen, obwohl sie gar nicht mehr im Haus lebt?

    Gruß

    #2
    ist jedoch immer noch Besitzerin ihrer Wohnung
    Ist das jetzt ein Zweifamilienhaus oder sind das 2 Eigentumswohnungen ?

    Bei der Objektadresse wird doch kein Name abgefragt oder was meinst du mit ?

    beginne ich die Grundsteuererklärung mit ihrer Wohnung und ihrem Namen, obwohl sie gar nicht mehr im Haus lebt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      2 Eigentumswohnungen in einem Haus. Ich schiebe eh gerade ziemlich Stress wegen des ganzen, zumal meine ersten beiden youtube Videos zu dem Thema nicht gerade für Klarheit sorgten. Es ist im Grunde wie immer. So gut wie kein Experte ist in der Lage, sich fachlich wirklich auf den Laien down zu graden. Alle sprechen und schreiben ausschließlich im wiki Style.

      Ich bin noch gar nicht mit der Erlärung angefangen, aber selbsterklärend war das "Elster-Youtube Video" jedenfalls nicht. Meine Mutter hat als Eigentümerin auch ein Schreiben bekommen. Vielleicht kannst du mir ja die Angst nehmen, ja die habe ich wirklich, knapp über 14 Tage vor Abgabefrist. Ob bei der Objektadresse ein Name abgefragt wird, weiß ich jetzt noch gar nicht, aber es würde mir sehr helfen zu wissen, ob dieses Elsterformular zunächst mit einem Besitzer beginnt und nach Abschluss aller Eingaben Sinngemäß "fragt", möchten Sie noch eine zusätzliche Erklärung für einen weiteren Miteigentümer abgeben? Ist das so?

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        #4
        Du kannst beliebig viele Erklärungen erstellen, man darf aber immer nur einen Entwurf zur Bearbeitung offen haben. Bevor man einen neuen

        Entwurf startet oder einen anderen Entwurf öffnen und bearbeiten will, muss man einen offenen Entwurf über Speichern und Verlassen

        schließen. Starten muss man einen neuen Entwurf aber schon selbst, so komfortabel ist Mein ELSTER nicht. Woher soll es wissen, welche

        Steuererklärung du machen willst ? Die Grundsteuererklärung ist ja nur eine von vielen Steuererklärungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Du kannst beliebig viele Erklärungen erstellen, man darf aber immer nur einen Entwurf zur Bearbeitung offen haben.
          Ja das kenne ich von der "normalen" Einkommensteuererlärung. Na dann will es die Tage mal angeh`n.

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