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Grundsteuer Wohnhaus von Landwirtschaft trennen

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    Grundsteuer Wohnhaus von Landwirtschaft trennen

    Hallo,

    für die Grundsteuer Bayern muss ich unser Wohnhaus vom landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb (Hofstelle) trennen. Alles liegt auf einer Flurnummer.

    für das Wohngebäude würde ich die Wohnfläche der beiden Wohnungen + die Hälfte des Innenhofes ansetzen (Garagen sind den Wohnungen zugeordnet je unter 50m²)

    für die landwirtschaftliche Hofstelle: Maschinenhalle, ehemaliger Stall, Scheune, Holzschuppen größer als 30m², Hinterhof, Hälfte des Innenhofes
    also rechne ich die Gesamtfläche der Flurnummer minus Wohnhaus, Garagen, Hälfte des Innenhofes = Landwirtschafte Hofstelle?

    zusäztlich gibt es noch ein leerstehendes, ungenutztes Altenteilerhaus mit 70m², wie muss ich das einordnen? warscheinlich zu unseren Wohngebäude


    Danke für eure Hilfe

    #2
    zusäztlich gibt es noch ein leerstehendes, ungenutztes Altenteilerhaus mit 70m², wie muss ich das einordnen? warscheinlich zu unseren Wohngebäude
    Das muss dem Wohnteil zugeordnet werden, das siehst du richtig. Zur Hofstelle nach § 234 Abs. 6 BewG gehören:

    alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen.

    Ansonsten geht es um die Zuordnung von Grundstücksflächen, nicht zu verwechseln mit Wohnflächen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank.

      Also im ersten Schritt teile ich die Flurnummer nur in Privat und Landwirtschaft.

      für das Wohngebäude dann im Anschluss noch die Wohnfläche je Wohneinheit im Detail.

      Für die Landwirtschaft bleibt es aber bei der einen Zahl (zb. 70% der Flurnummer) ob auf der Hoffläche dann Gebäude stehen und welche Nutzung ist egal?

      Kommentar


        #4
        ... ob auf der Hoffläche dann Gebäude stehen und welche Nutzung ist egal?
        Die Gebäude sind in der Regel egal, der Flurstücksanteil läuft unter Nummer 28 Hofstelle. Ausnahmen wären die Nummern 29 bis 34,

        das wären Gebäude für Fass- und Flaschenweinerzeugung, Imkerei, Wanderschäferei, Pilzanbau und noch 2 andere.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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