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Grundsteuer NRW WEG Sondernutzungsrecht Stellplatz

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    Grundsteuer NRW WEG Sondernutzungsrecht Stellplatz

    Hallo,

    erstmal vielen Dank an die Experten, die sich die Mühe machen anderen zu helfen.

    Zu meiner Frage:

    Ich besitze in einer WEG eine Wohnung. Auf unserem Grundstuck befinden sich 28 PKW Stellplätze,

    die mit einem Sondernutzungsrecht ausgestattet sind.

    Hat die Fläche dieser Stellplätze einen Einfluß auf meine Grundsteuer? Oder nur auf die Grundsteuer der Stellplatznutzer?

    Falls die Fläche für meine Grundsteuer relevant ist, wie und wo kann ich das eintragen?


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

    #2
    Die Fläche von Stellplätzen im Freien ist nirgendwo einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Morgen,

      das Thema ist zwar schon älter, aber da ich aktuell nochmal im Freundeskreis darauf angesprochen wurde, hier nochmal meine Verständnis Frage:
      Gem. Grundsteuer Anleitung NRW und auch o.g. Info gibt man Stellplätze im Freien ja nicht an (sondern nur Garagen).

      Heißt dies, dass die Grundsteuer für diese Flächen mit den Miteigentumsanteilen aller Eigentümer irgendwie schon abgegolten ist? Es ist ja auch nur Sondernutzungsrecht und kein Sondereigentum in vielen Fällen.

      Danke und einen schönen Tag.

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        #4
        Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
        Heißt dies, dass die Grundsteuer für diese Flächen mit den Miteigentumsanteilen aller Eigentümer irgendwie schon abgegolten ist? Es ist ja auch nur Sondernutzungsrecht und kein Sondereigentum in vielen Fällen.
        In BW ist es zumindest so.

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          #5
          Danke für die Rückmeldung.
          Weiß jemand, ob dies in NRW auch so ist?

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            #6
            Weiß jemand, ob dies in NRW auch so ist?
            In NRW gilt für die Bewertung Bundesrecht, in BaWü nicht. Für Garagenstellplätze wird bei Wohnungseigentum von einem Festwert ausgegangen, je nach

            Mietniveaustufe gibt es davon Ab- oder Zuschläge. Für Stellplätze außerhalb von Garagen gibt es keine speziellen Bewertungsvorschriften. Die sind mit der

            Bewertung von Grund und Boden abgegolten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke auch für die Info. D.h. ich gebe den Stellplatz nicht (mit 1) an, da keine Garage. und die Fläche wird auch nirgendwo erfasst, korrekt?

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                #8
                Oder anders gesagt man gibt die MEA an und damit ist es erledigt.

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                  #9
                  Oder anders gesagt man gibt die MEA an und damit ist es erledigt.
                  So ist es !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Vielen lieben Dank. Nur rein interessehalber: warum sind Stellplätze im Freien außen vor? Weil es kein Gebäude im eigentlichen Sinn ist?

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                      #11
                      warum sind Stellplätze im Freien außen vor?
                      Weil der Gesetzgeber entschieden hat, nur Garagenstellplätze extra zu bewerten. Es geht um die Grundsteuer, da muss nicht jeder befestigte m²

                      in die Bewertung einfließen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Die MEA beziehen sich in unserem Fall auf die ETW. Der Stellplatz ist kein Eigentum bei uns, nur Sondernutzungsrecht.

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                          #13
                          @Charlie24: Ich muss u.g. Text von mir korrigieren: die MEA beziehen sich auf unseren Anteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung. Und diese MEA haben wir bei der Grundsteuer angegeben. Dies war aber weiter oben auch so gemeint in Ihrer Anmerkung, oder? Also dass damit alles abgegolten ist?

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                            #14
                            Dies war aber weiter oben auch so gemeint in Ihrer Anmerkung, oder? Also dass damit alles abgegolten ist?
                            Ja, genauso habe ich das gemeint. In solchen Massenverfahren, die vom Schreibtisch aus erledigt werden müssen, muss man sich auf

                            die wesentlichen Werte beschränken, sonst wird man nie fertig.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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                              #15
                              Alles klar und herzlichen Dank. Ich wünsche noch einen schönen Abend.

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