Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zähler Nenner für Erbengemeinschaft?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zähler Nenner für Erbengemeinschaft?

    Hallo,

    was muss bei Zähler Nenner Zeile 11 eingetragen werden bei einer Erbengemeinschaft mit einem Einfamilienhaus
    Mutter 50 %, 1 Sohn 25 %, noch ein Sohn 25 %
    ?


    Beste Grüße

    #2
    was muss bei Zähler Nenner Zeile 11 eingetragen werden bei einer Erbengemeinschaft mit einem Einfamilienhaus
    In Zeile 11 von GW1 kommt bei einem Einfamilienhaus immer 1 und 1, alles gehört zur wirtschaftlichen Einheit.

    Wem das Grundstück gehört, spielt an dieser Stelle keine Rolle !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort,

      kann ich eigentlich den Antrag über mein Elster-Konto einreichen, aber als Bevollmächtigten meinen Bruder eintragen?
      So dass mein Bruder die Steuer bezahlt?

      Beste Grüße

      Kommentar


        #4
        kann ich eigentlich den Antrag über mein Elster-Konto einreichen, aber als Bevollmächtigten meinen Bruder eintragen?
        So dass mein Bruder die Steuer bezahlt?
        Wer da als Bevollmächtigter eingetragen wird, muss von der Gemeinde nicht zwingend als Steuerschuldner herangezogen werden.

        Die Gemeinde kann sich bei der Steuerfestsetzung 2024 jemand von den Erben aussuchen. Steuerschuldner ist die Erbengemeinschaft,

        jeder Erbe ist Gesamtschuldner.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X