Hallo Zusammen,
sitze seit Tagen dran bei der Grundsteuererklärung einem Plausibilitätsfehler auf die Spur zu kommen. Hoffe Ihr könnt helfen. Folgende Situation:
In Elster Formular ist nun folgendes eingetragen: (in Klammer die Formular Nummer)
GW1
(4) Grund der Feststellung: Hauptfeststellung
(4) Art der wirtschaftlichen Einheit: Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
(10) Gesamtfläche des Grundstück: 1395 qm
(11) Zähler Nenner: 385 / 1000
enthalten in "3 - beide Flächen: Für dieses Flurstück gilt teils der erste und teils der zweite auf Anlage Gründstück erlärte Bodenrichtwert
GW2
Angaben zu Grund und Boden:
(3) Fläche #1: 537qm Bodenrichtwert 290€
(3) Fläche #2: 858qm Bodenrichtwert 1€
Die Plausibilitätsprüfung wirft folgender Fehler aus:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Vielen Dank für Eurer Unterstützung. Wenn ich das hinter mir habe, kann ich mich als Verwaltungsfachangestellter bewerben
Grüße,
bas
sitze seit Tagen dran bei der Grundsteuererklärung einem Plausibilitätsfehler auf die Spur zu kommen. Hoffe Ihr könnt helfen. Folgende Situation:
- Alleiniger Eigentümer eines Flurstückes mit 1395qm.
- laut Bodenrichtwertinformationssystem aufgeilt in zwei Teilfächen:
- 537qm gemischte Baufläche (Wohnhaus mit Garage, Hof, Scheune und Einfahrt)
- 858qm Grünland (ungenutzte Gartenfläche)
In Elster Formular ist nun folgendes eingetragen: (in Klammer die Formular Nummer)
GW1
(4) Grund der Feststellung: Hauptfeststellung
(4) Art der wirtschaftlichen Einheit: Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
(10) Gesamtfläche des Grundstück: 1395 qm
(11) Zähler Nenner: 385 / 1000
enthalten in "3 - beide Flächen: Für dieses Flurstück gilt teils der erste und teils der zweite auf Anlage Gründstück erlärte Bodenrichtwert
GW2
Angaben zu Grund und Boden:
(3) Fläche #1: 537qm Bodenrichtwert 290€
(3) Fläche #2: 858qm Bodenrichtwert 1€
Die Plausibilitätsprüfung wirft folgender Fehler aus:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Vielen Dank für Eurer Unterstützung. Wenn ich das hinter mir habe, kann ich mich als Verwaltungsfachangestellter bewerben
Grüße,
bas
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