Hallo zusammen,
da mir das Forum gestern so toll und effektiv bei meinem EFH geholfen hat, konnte ich mein Formular erfolgreich versenden. Das hat sich herumgesprochen. Nun muss ich auch die Eigentumswohnung des Sohnemanns erklären.
Ich bin mit der Erfassung der Eigentumswohnung des Sohnemanns laut Elster fehlerfrei durchgekommen. Ich wäre aber froh wenn einer der Profis drüber schauen würde bevor ich das Formular ebenfalls versende. Anbei die notwendigen Infos:
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Es geht um ein Objekt mit 36 Wohnungen und ca. 20 Eigentümern, da einige Eigentümer mehrere Wohnungen aus dem Gebäude besitzen. Der Miteigentümeranteil des Sohnes beträgt 184 / 10.000.
Dem Sohnemann gehört eine Wohnung (allein) mit der Wohnfläche von 72 qm. Es gibt nur eine hebeberechtigte Gemeinde.
Folgende Daten habe ich zum GW1 ausgefüllt:
1. Art der wirtschaftlichen Einheit: Bebautes Grundstück
2. Lage des Grundstücks: Adresse des Grundstücks
3. Katasterangaben: wie oben mit der Gesamtfläche des Grundstücks auf dem das Mehrfamilienhaus steht. Weiterhin die Angabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil 184 (Zähler) : 10.000 (Nenner) , geschlüsselt auf erste Fläche
4. Angaben zum Eigentümer: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft habe ich in der Aufzählung nicht gefunden. Es hätte vielleicht Bruchteilsgemeinschaft gepasst aber da müsste ich laut Elster mindestens zwei Eigentümer angeben. Ich habe daher ‚andere Grundstücksgemeinschaft‘ gewählt und habe als Anredeschlüssel ‚Wohnungseigentümergemeinschaft' angeben mit deren Kontaktdaten (Hausverwalter). Deshalb musste ich auch unter Nr.7 noch einen Bevollmächtigten eintragen (wegen entsprechendem Hinweis von Elster). Ich habe ebenfalls die Kontaktdaten des Hausverwalters angegeben.
Angabe Eigentümer/Beteiligte: Da ich nicht alle Eigentümer (logischerweise) kennen kann, habe ich nur den Eigentümer für die eine Wohnung angegeben, die ich auch erklären will. Laut Elster-Hilfe soll man alle angeben was ja m.E. nicht realistisch ist. Dazu kamen noch: Angabe Steuernummer und Identnummer sowie Angabe Anteil am Grundstück: 1:1 da mein Sohn der Alleineigentümer ist
Nr.5 und 6. War nicht relevant
Nr. 7 (Empfangsvollmacht) : Kontaktdaten Hausverwalter
Nr. 8 war nicht relevant
Folgende Daten habe ich zum GW2 ausgefüllt:
1. Angaben Grundstücksart: Wohnungseigentum
Nr. 2+3 waren nicht relevant
Nr. 4 (Fläche des Grundstücks): Hier habe ich den Wert 103 qm eingetragen mit dem Bodenrichtwert von 165 € (Rechenschritt: 5.647 qm * 184/10000 = 103,90 qm)
Nr. 5: Angaben Wohngrundstück zum Ertragswert: Baujahr 2005, keine Garage, Nutzfläche von 60 bis 100 qm: Anzahl 1 mit 72 qm (Wohnfläche der konkreten Wohnung); weitere Angaben habe ich nicht gemacht da ich die übrigen Wohnungen (logischerweise) nicht kennen kann.
Nr. 6 bis 8 waren nicht relevant
Prüfung : laut Elstner ohne Fehler.
Die Frage ist ob die Angaben auch aus Sicht der Profis korrekt sind ? Insbesondere bin ich bei Nr. 4 (GW2) und Nr. 5 (GW2) etwas unsicher. Auch bei Nr. 3 + 4 von GW1
Ich hoffe auf eine gelegentliche Rückmeldung.
da mir das Forum gestern so toll und effektiv bei meinem EFH geholfen hat, konnte ich mein Formular erfolgreich versenden. Das hat sich herumgesprochen. Nun muss ich auch die Eigentumswohnung des Sohnemanns erklären.
Ich bin mit der Erfassung der Eigentumswohnung des Sohnemanns laut Elster fehlerfrei durchgekommen. Ich wäre aber froh wenn einer der Profis drüber schauen würde bevor ich das Formular ebenfalls versende. Anbei die notwendigen Infos:
Es geht um ein Objekt mit 36 Wohnungen und ca. 20 Eigentümern, da einige Eigentümer mehrere Wohnungen aus dem Gebäude besitzen. Der Miteigentümeranteil des Sohnes beträgt 184 / 10.000.
Dem Sohnemann gehört eine Wohnung (allein) mit der Wohnfläche von 72 qm. Es gibt nur eine hebeberechtigte Gemeinde.
Folgende Daten habe ich zum GW1 ausgefüllt:
1. Art der wirtschaftlichen Einheit: Bebautes Grundstück
2. Lage des Grundstücks: Adresse des Grundstücks
3. Katasterangaben: wie oben mit der Gesamtfläche des Grundstücks auf dem das Mehrfamilienhaus steht. Weiterhin die Angabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil 184 (Zähler) : 10.000 (Nenner) , geschlüsselt auf erste Fläche
4. Angaben zum Eigentümer: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft habe ich in der Aufzählung nicht gefunden. Es hätte vielleicht Bruchteilsgemeinschaft gepasst aber da müsste ich laut Elster mindestens zwei Eigentümer angeben. Ich habe daher ‚andere Grundstücksgemeinschaft‘ gewählt und habe als Anredeschlüssel ‚Wohnungseigentümergemeinschaft' angeben mit deren Kontaktdaten (Hausverwalter). Deshalb musste ich auch unter Nr.7 noch einen Bevollmächtigten eintragen (wegen entsprechendem Hinweis von Elster). Ich habe ebenfalls die Kontaktdaten des Hausverwalters angegeben.
Angabe Eigentümer/Beteiligte: Da ich nicht alle Eigentümer (logischerweise) kennen kann, habe ich nur den Eigentümer für die eine Wohnung angegeben, die ich auch erklären will. Laut Elster-Hilfe soll man alle angeben was ja m.E. nicht realistisch ist. Dazu kamen noch: Angabe Steuernummer und Identnummer sowie Angabe Anteil am Grundstück: 1:1 da mein Sohn der Alleineigentümer ist
Nr.5 und 6. War nicht relevant
Nr. 7 (Empfangsvollmacht) : Kontaktdaten Hausverwalter
Nr. 8 war nicht relevant
Folgende Daten habe ich zum GW2 ausgefüllt:
1. Angaben Grundstücksart: Wohnungseigentum
Nr. 2+3 waren nicht relevant
Nr. 4 (Fläche des Grundstücks): Hier habe ich den Wert 103 qm eingetragen mit dem Bodenrichtwert von 165 € (Rechenschritt: 5.647 qm * 184/10000 = 103,90 qm)
Nr. 5: Angaben Wohngrundstück zum Ertragswert: Baujahr 2005, keine Garage, Nutzfläche von 60 bis 100 qm: Anzahl 1 mit 72 qm (Wohnfläche der konkreten Wohnung); weitere Angaben habe ich nicht gemacht da ich die übrigen Wohnungen (logischerweise) nicht kennen kann.
Nr. 6 bis 8 waren nicht relevant
Prüfung : laut Elstner ohne Fehler.
Die Frage ist ob die Angaben auch aus Sicht der Profis korrekt sind ? Insbesondere bin ich bei Nr. 4 (GW2) und Nr. 5 (GW2) etwas unsicher. Auch bei Nr. 3 + 4 von GW1
Ich hoffe auf eine gelegentliche Rückmeldung.
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