Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Saarland - Bitte um Plausibilitätsprüfung bei Eigentumswohnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Saarland - Bitte um Plausibilitätsprüfung bei Eigentumswohnung

    Hallo zusammen,

    da mir das Forum gestern so toll und effektiv bei meinem EFH geholfen hat, konnte ich mein Formular erfolgreich versenden. Das hat sich herumgesprochen. Nun muss ich auch die Eigentumswohnung des Sohnemanns erklären.

    Ich bin mit der Erfassung der Eigentumswohnung des Sohnemanns laut Elster fehlerfrei durchgekommen. Ich wäre aber froh wenn einer der Profis drüber schauen würde bevor ich das Formular ebenfalls versende. Anbei die notwendigen Infos:

    image.png


    Es geht um ein Objekt mit 36 Wohnungen und ca. 20 Eigentümern, da einige Eigentümer mehrere Wohnungen aus dem Gebäude besitzen. Der Miteigentümeranteil des Sohnes beträgt 184 / 10.000.
    Dem Sohnemann gehört eine Wohnung (allein) mit der Wohnfläche von 72 qm. Es gibt nur eine hebeberechtigte Gemeinde.

    Folgende Daten habe ich zum GW1 ausgefüllt:

    1. Art der wirtschaftlichen Einheit: Bebautes Grundstück
    2. Lage des Grundstücks: Adresse des Grundstücks
    3. Katasterangaben: wie oben mit der Gesamtfläche des Grundstücks auf dem das Mehrfamilienhaus steht. Weiterhin die Angabe zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil 184 (Zähler) : 10.000 (Nenner) , geschlüsselt auf erste Fläche

    4. Angaben zum Eigentümer: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft habe ich in der Aufzählung nicht gefunden. Es hätte vielleicht Bruchteilsgemeinschaft gepasst aber da müsste ich laut Elster mindestens zwei Eigentümer angeben. Ich habe daher ‚andere Grundstücksgemeinschaft‘ gewählt und habe als Anredeschlüssel ‚Wohnungseigentümergemeinschaft' angeben mit deren Kontaktdaten (Hausverwalter). Deshalb musste ich auch unter Nr.7 noch einen Bevollmächtigten eintragen (wegen entsprechendem Hinweis von Elster). Ich habe ebenfalls die Kontaktdaten des Hausverwalters angegeben.
    Angabe Eigentümer/Beteiligte: Da ich nicht alle Eigentümer (logischerweise) kennen kann, habe ich nur den Eigentümer für die eine Wohnung angegeben, die ich auch erklären will. Laut Elster-Hilfe soll man alle angeben was ja m.E. nicht realistisch ist. Dazu kamen noch: Angabe Steuernummer und Identnummer sowie Angabe Anteil am Grundstück: 1:1 da mein Sohn der Alleineigentümer ist

    Nr.5 und 6. War nicht relevant
    Nr. 7 (Empfangsvollmacht) : Kontaktdaten Hausverwalter
    Nr. 8 war nicht relevant


    Folgende Daten habe ich zum GW2 ausgefüllt:

    1. Angaben Grundstücksart: Wohnungseigentum
    Nr. 2+3 waren nicht relevant
    Nr. 4 (Fläche des Grundstücks): Hier habe ich den Wert 103 qm eingetragen mit dem Bodenrichtwert von 165 € (Rechenschritt: 5.647 qm * 184/10000 = 103,90 qm)
    Nr. 5: Angaben Wohngrundstück zum Ertragswert: Baujahr 2005, keine Garage, Nutzfläche von 60 bis 100 qm: Anzahl 1 mit 72 qm (Wohnfläche der konkreten Wohnung); weitere Angaben habe ich nicht gemacht da ich die übrigen Wohnungen (logischerweise) nicht kennen kann.
    Nr. 6 bis 8 waren nicht relevant


    Prüfung : laut Elstner ohne Fehler.
    Die Frage ist ob die Angaben auch aus Sicht der Profis korrekt sind ? Insbesondere bin ich bei Nr. 4 (GW2) und Nr. 5 (GW2) etwas unsicher. Auch bei Nr. 3 + 4 von GW1

    Ich hoffe auf eine gelegentliche Rückmeldung.



    #2
    Die Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen sind teilweise falsch. Mit Grundstück ist das Wohnungseigentum des Sohnes gemeint.

    Da ist er Alleineigentümer. Da ist kein Bevollmächtigter zu bestellen und da sind auch keine Angaben zur Gemeinschaft zu machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      Ich hatte die Struktur nicht verstanden. So langsam blicke ich bei der Programm-Logik durch. Es geht im Hauptvordruck (in diesem Fall) um die Eigentumswohnung und nicht um das ganze Gebäude. Daher waren Deine Hinweise goldrichtig.

      Ich habe den Eigentümer von 'Grundstücksgemeinschaft' auf 'Alleineigentümer geändert. Damit musste ich aus Sicht von Elster auch keine Anschrift für eine Wohnungseigentümergemeinschaft mehr angeben.

      Was aber geblieben ist, ist die Empfangsvollmacht. Da hat mich das System nicht mehr herausgelassen obwohl ich alle Felder gelöscht habe. Möglicherweise gibt es noch einen kleinen Programmfehler. Ich habe daher die Felder mit den Adressdaten des Sohnemanns ausgefüllt. Danach hat es geklappt und ich konnte das Erfassungsmaske verlassen und das Formular versenden.

      Nochmals vielen Dank für Eure wichtige Arbeit.. Mir ist ein Rätsel wie man ohne Eure Hilfe die beiden Vordrucke vernünftig ausfüllen kann. Ich mag gar nicht daran denken, wie viele fehlerhafte Anträge (trotz erfolgreicher Plausibilitätsprüfung) von den armen Finanzbeamten in den nächsten beiden Jahren geändert werden müssen. Das klingt nach einer Jahrhundertaufgabe.

      Ich wünsche Euch weiterhin viel Geduld.
      Gruß Roos

      Kommentar

      Lädt...
      X