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Grundsteuererklärung: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil

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    Grundsteuererklärung: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil

    Hallo zusammen,

    ich sitze aktuell über meiner Grundsteuererklärung und bin von dem Begriff "wirtschaftliche Einheit" etwas irritiert. Den Zusammenhang zum Miteigentumsanteil und der Thematik Ehe verstehe ich, das kommt bei mir allerdings nicht in Frage.
    Trotzdessen bin ich mir unsicher, ob meine Flurstücke gesammelt eine wirtschaftliche Einheit bilden.
    Ein kleines Beispiel: Ich besitze fünf Flurstücke, alle nebeneinanderliegend und unbebaut (keine LW/FW), die vom Finanzamt unter einem Aktenzeichen zusammengefasst wurden. Es liegt also insgesamt ein Bescheid vom FA für die 5 Flurstücke vor.
    Wären hier dann alle Flurstücke für sich jeweils eine wirtschaftliche Einheit? (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil jeweils 1/1) ? oder
    Ist die Gesamtheit der Flurstücke die wirtschaftliche Einheit und jedes Flurstück muss mit seinem flächenmäßigen Anteil angegeben werden? (50/250) ?

    Vielen Dank im Voraus!

    BG Frank

    #2
    Zitat von Frankxx Beitrag anzeigen
    Trotzdessen bin ich mir unsicher, ob meine Flurstücke gesammelt eine wirtschaftliche Einheit bilden.
    Ein kleines Beispiel: Ich besitze fünf Flurstücke, alle nebeneinanderliegend und unbebaut (keine LW/FW), die vom Finanzamt unter einem Aktenzeichen zusammengefasst wurden. Es liegt also insgesamt ein Bescheid vom FA für die 5 Flurstücke vor.
    Dann ist die wirt. Einheit das aus den fünf Flurstücken zusammengefasste Grundstück. Da jedes Flurstück komplett zur wirt. Einheit gehört, ist der Anteil also jeweils 1/1. No rocket science.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen

      Dann ist die wirt. Einheit das aus den fünf Flurstücken zusammengefasste Grundstück. Da jedes Flurstück komplett zur wirt. Einheit gehört, ist der Anteil also jeweils 1/1. No rocket science.
      Vielen Dank! War wohl ein Denkfehler meinerseits, hatte es etwas anders verstanden.

      Noch eine kurze Frage in dem Zusammenhang: Bei Angabe des Bodenrichtwertes kann ich dann alle fünf Flächen addieren, vorausgesetzt sie alle besitzen den gleichen BRW, und in einer Eintragung mit dem BRW versehen oder?
      Einzeln würde ja nicht funktionieren, da nur max. zwei Eintragungen möglich sind?

      Kommentar


        #4
        Bei Angabe des Bodenrichtwertes kann ich dann alle fünf Flächen addieren, vorausgesetzt sie alle besitzen den gleichen BRW, und in einer Eintragung mit dem BRW versehen oder?
        Genauso ist das ! Bei jedem Flurstück ist 1 - erste Fläche auszuwählen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank!

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