Hallo zusammen,
ich sitze aktuell über meiner Grundsteuererklärung und bin von dem Begriff "wirtschaftliche Einheit" etwas irritiert. Den Zusammenhang zum Miteigentumsanteil und der Thematik Ehe verstehe ich, das kommt bei mir allerdings nicht in Frage.
Trotzdessen bin ich mir unsicher, ob meine Flurstücke gesammelt eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Ein kleines Beispiel: Ich besitze fünf Flurstücke, alle nebeneinanderliegend und unbebaut (keine LW/FW), die vom Finanzamt unter einem Aktenzeichen zusammengefasst wurden. Es liegt also insgesamt ein Bescheid vom FA für die 5 Flurstücke vor.
Wären hier dann alle Flurstücke für sich jeweils eine wirtschaftliche Einheit? (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil jeweils 1/1) ? oder
Ist die Gesamtheit der Flurstücke die wirtschaftliche Einheit und jedes Flurstück muss mit seinem flächenmäßigen Anteil angegeben werden? (50/250) ?
Vielen Dank im Voraus!
BG Frank
ich sitze aktuell über meiner Grundsteuererklärung und bin von dem Begriff "wirtschaftliche Einheit" etwas irritiert. Den Zusammenhang zum Miteigentumsanteil und der Thematik Ehe verstehe ich, das kommt bei mir allerdings nicht in Frage.
Trotzdessen bin ich mir unsicher, ob meine Flurstücke gesammelt eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Ein kleines Beispiel: Ich besitze fünf Flurstücke, alle nebeneinanderliegend und unbebaut (keine LW/FW), die vom Finanzamt unter einem Aktenzeichen zusammengefasst wurden. Es liegt also insgesamt ein Bescheid vom FA für die 5 Flurstücke vor.
Wären hier dann alle Flurstücke für sich jeweils eine wirtschaftliche Einheit? (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil jeweils 1/1) ? oder
Ist die Gesamtheit der Flurstücke die wirtschaftliche Einheit und jedes Flurstück muss mit seinem flächenmäßigen Anteil angegeben werden? (50/250) ?
Vielen Dank im Voraus!
BG Frank
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