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Grundsteuerbescheid

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    Grundsteuerbescheid

    Vom Finanzamt habe ich den Bescheid "Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022" erhalten. Wie verhält sich dieser Bescheid zu dem "Bescheid über Grundbesitzabgaben", den ich von der Stadtverwaltung Köln (Steueramt) erhalten habe? Der Bescheid "Feststellung des Grundsteuerwerts" vom Finanzamt weist einen Betrag von 301.400 € aus - aber keine Zahlungsaufforderung. Muss ich diesen Betrag bezahlen? An die Stadt Köln zahle ich p.a. 576,90 € . Wie verhalten sich diese beiden Beträge zueinander?

    #2
    Der Bescheid über den Grundsteuerwert ist Grundlage für die "neue" Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird. Die Stadt wird Dir irgendwann in den nächsten Jahren (!) Deinen Grundsteuerbescheid zusenden, bei dem sie den vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert mit ihrem ab 2025 gültigen Hebesatz multipliziert und daraus die Grundsteuer ab 2025 errechnet.

    Beachte: Der derzeitige Hebesatz der Stadt für 2022 gibt keinerlei Anhaltspunkt für den Hebesatz, den die Stadt für das neue Recht festlegen wird. Da die neuen Grundsteuerwerte tendenziell höher ausfallen, werden die neuen Hebesätze tendenziell niedriger ausfallen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Wenn jeder jetzt den Grundstückswert (301.400) entrichten müsste, wären die staatlichen Finanzen gleich saniert.

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        #4
        Jep. Interessant, dass der Threadersteller sich an dieser drohenden Zahlung gar nicht zu stören scheint, sondern nur wissen wollte, welchen der beiden Beträge er zahlen soll ;-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Dass Einheitswerte überwiesen werden, gab es in der Vergangenheit immer wieder mal, aber die waren ja auch viel niedriger. Jetzt sollte das schon eher auffallen, bevor man sechsstellige Beträge versehentlich zahlt (wenn man das so ohne weiteres kann).

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            #6
            VIELEN DANK Picard777 - damit sehe ich klar. Dann ist dieser Bescheid also keine Zahlungsaufforderung. Habe den Bescheid wg. der Unklarheiten auch nicht als "drohende Zahlung" verstanden, weil der darin genannte Betrag von 301.400 € niedriger ist als die derzeitige "Grundbesitzabgabe" an die Stadt Köln und der Bescheid auch keinerlei Information darüber enthält, ob 301.400 € da noch hinzukommen oder wie oder was. Merkwürdig fand ich allerdings die merkwürdige Schreibweise: Statt eines Komma ein Punkt und dann DREI Stellen hinter dem Punkt. Ich warte also ab und hefte den Bescheid zu den Akten ...

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              #7
              Na ja, prüfen würde ich ihn natürlich schon, damit notfalls rechtzeitig Einspruch eingelegt werden kann. Das ist ein mehrstufiges Verfahren, d.h. wenn die Stadt später den Grundsteuerbescheid raushaut und Dir dann auffällt, dass 250.000 € als Grundsteuerwert richtig gewesen wäre, ist es zu spät. Beim Grundsteuerbescheid der Stadt kannst Du nur einwenden, dass der Hebesatz irregulär wäre oder dass fälschlich nicht 301.400 € als Grundsteuerwert einbezogen wurde.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Statt eines Komma ein Punkt und dann DREI Stellen hinter dem Punkt. Ich warte also ab und hefte den Bescheid zu den Akten ...
                Das ist nicht unbedingt zu empfehlen. Ein Punkt ist ein Tausender-Trennzeichen und das heißt, der Grundsteuerwert ist 301.400,00 €.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Grundsteuerwert ist 301.400,00 €.
                  oder in Worten

                  "Dreihunderteintausendvierhundert Euro."

                  Gruß
                  Sepp

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                    #10
                    Prüfen heißt ja nicht, dass der Grundsteuerwert falsch sein muss. Die Steuermesszahl beträgt entweder entweder 0,31 oder 0,34 Promille.

                    Die muss man natürlich zuerst auf den Grundsteuerwert anwenden, um überhaupt einen Vergleich zu bisherigen Werten zu haben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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