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Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz - Scheune auf separatem Grundstück

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    Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz - Scheune auf separatem Grundstück

    Hallo,
    ich besitze eine Scheune von ca.75 qm in Rheinland-Pfalz auf einem separaten Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Wohnhaus. Es gibt keinen landwirtschaftlichen Betrieb.
    Sie ist älter (Baujahr konnte ich nicht genau ermitteln, ca. 1948-1950, hat auch keinen Stromanschluss),Die Scheune wird zum Abstellen von Gartengeräten und sonstigen Dingen genutzt, neuerdings auf ca. 4-5 qm auch zur Holzlagerung. Wir haben die Scheune auch im Winter schon zum Abstellen eines Autos genutzt.
    Wie muss ich diese Scheune angeben?

    #2
    Das Flurstück hat kein eigenes Aktenzeichen oder doch ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Doch, das Flurstück hat ein eigenes Aktenzeichen. Es wird in der Ausfüllhilife mit dem Bodenrichtwert für "Baureifes Land" und Art der Nutzung "gemischte Baufläche" geführt.
      Zuletzt geändert von Dartmoorfan; 13.10.2022, 14:34.

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        #4
        Hallo, nachdem ich die Beiträge im Forum gelesen habe, gehe ich im Moment davon aus, dass ich die Scheune, die nun nur als Abstellraum genutzt wird, nicht angeben muss, Das Grundstück würde dann als unbebautes Grundstück angegeben. Vielleicht hat dazu doch jemand eine Idee?

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          #5
          Das Grundstück würde dann als unbebautes Grundstück angegeben. Vielleicht hat dazu doch jemand eine Idee?
          Nach Bundesrecht könnte das grundsätzlich schon passen. Dagegen spricht allerdings die Nutzung der Scheune als Garage.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Allerdings würde ich das gelegentliche Abstellen eines PKW's in einer Scheune diese nicht automatisch als "Garage" bezeichnen! Wichtig ist doch, ob man bei der Erstellung der Scheune diese baurechtlich als Garage beantragt hat oder ob nachträglich eine Umwidmung stattfand. Stellplätze (Außenstellplätze / Carports) sind bei uns z.B. kostenfrei, dagegen kosten Garagenstellplätze richtig Geld (bei uns 35€ pro Stellplätz). Aber das könnte abhängig vom Bundesland sein.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Hallo Zusammen, vielen Dank für Eure Hilfe. Nein die Scheune wurde weder als Garage beantragt noch umgewidmet. Sie wird auch generell nicht so genutzt, sondern das war nur ein paar Mal der Fall, wenn wir im Winter dort über Nacht waren.
              Freundliche Grüße

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