Garage

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  • Vogelschneerose
    Neuer Benutzer
    • 13.10.2022
    • 3

    #1

    Garage

    Hallo Ihr Lieben,
    ich habe ein kleines Problem bei der Grundsteuererklärung.

    Ich habe eine Garage! Diese befindet sich auf einem Grundstück mit mehreren Garagen. Und mehreren Eigentümern. Das Grundstück wird im Verhältnis aufgeteilt.

    1.) Handelt es sich hierbei um eine Bruchteilsgemeinschaft?
    2.) Muss ich alle Beteiligten eintragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    Das müsste Teileigentum sein. Jeder Eigentümer erklärt seine eigenes Teileigentum. Da ist man Alleineigentümer.

    Vielleicht kann man die Garage einer Wohnnutzung zuordnen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Sonja66
      Benutzer
      • 23.12.2020
      • 44

      #3
      Hallo,
      mich vermute die Garagen sind mit Sondereigentum Aufgeteilt, dann sind die Eintragungen ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung zu tätigen.
      Gruß
      Sonja

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        dann sind die Eintragungen ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung zu tätigen.
        aber eben nicht zum Ertragswert wie beim Wohnungseigentum sondern zum Sachwert. Das ist ja doch ein Unterschied.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Vogelschneerose
          Neuer Benutzer
          • 13.10.2022
          • 3

          #5
          Die Garage lässt sich keiner Wohnung zuordnen.
          Es ist ein ganzer Garagenkomplex mit ca. 70 Garagen.
          Jede Garage gehört einem Eigentümer und das Grundstück ist entsprechend der Garagen anteilmäßig aufgeteilt.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45931

            #6
            Die Garage lässt sich keiner Wohnung zuordnen.
            Jede Garage gehört einem Eigentümer und das Grundstück ist entsprechend der Garagen anteilmäßig aufgeteilt.
            Dann ist das, wie bereits geschrieben, Teileigentum. Neben den m²-Anteilen am Grund und Boden müssen Angaben zum Sachwert

            der Gebäude gemacht werden. Da jeder Eigentümer nur sein eigenes Teileigentum erklären muss, ist das keine Bruchteilsgemeinschaft.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Vogelschneerose
              Neuer Benutzer
              • 13.10.2022
              • 3

              #7
              Vielen lieben Dank!!!

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